Vergabekarte
AuftragnehmerGroßunternehmen

Minimax Mobile Services GmbH

Wilhelm-Bergner-Str. 15, 21509 Glinde
Lage: Stormarn (Kreis), Schleswig-Holstein
Zuschläge
33
7 Vergabebekanntmachungen; Zuschläge seit 26.01.2024, erfasst seit 12.12.2022
Auftraggeber
verschiedene Vergabestellen
In Bietergemeinschaft
0
alle Zuschläge allein oder als Federführer
Auftragsvolumen
200 Tsd. €
Summe veröffentlichter Auftragswerte, Zuschläge seit 26.01.2024, erfasst seit 12.12.2022
Auftragswerte sind nur bei 19 von 33 Zuschlägen veröffentlicht (58 %). 1 Platzhalterbetrag unter 100 € ist nicht mitgezählt. 1 Rahmenvereinbarung nennt nur einen Höchstwert (nicht mitgezählt).

Auftraggeber7

– kein Wert veröffentlicht
  1. Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinBerlin18 ZuschlägeZuschläge: 18Auftragswert: 62 Tsd. €
  2. Finanzbehörde HamburgHamburg9 ZuschlägeZuschläge: 9Auftragswert: kein Wert veröffentlicht
  3. Vivantes Netzwerk f. Gesundheit GmbHBerlin2 ZuschlägeZuschläge: 2Auftragswert: kein Wert veröffentlicht
  4. Stadt IngolstadtIngolstadt, BY1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 138 Tsd. €
  5. Forschungsverbund Berlin e.V.Berlin1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: nur Höchstwerte veröffentlicht
  6. Landkreis HildesheimHildesheim, NI1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: nur Platzhalterbeträge veröffentlicht
  7. Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /SubmissionChemnitz, SN1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: kein Wert veröffentlicht

Zuschläge pro Jahr

Zuschläge pro Jahrnach Zuschlagsdatum, sonst Veröffentlichungsdatum
  • Zuschläge
Daten als Tabelle
Zuschläge pro Jahr, Minimax Mobile Services GmbH
ZeitraumZuschläge
202413
20251
202619
Einheit: Zuschläge

Quelle: Bekanntmachungsservice (CC0)

Letzte Zuschläge33

Die neuesten 30 von 33

– kein Wert veröffentlicht · ¹ Platzhalter der Quelle (unter 100 €), kein Auftragswert

Quelle Bekanntmachungsservice des Bundes (CC0) · 33 Zuschläge an dieses Unternehmen (Zuschlagsdaten 26.01.2024 – 08.04.2026), Bekanntmachungen erfasst seit 12.12.2022. Wir sind ein Index, kein Register: maßgeblich ist die verlinkte Bekanntmachung. · Stand