Vergabekarte
AuftragnehmerGroßunternehmen

Kieback&Peter GmbH & Co KG

Eisenstr. 9b, 65428 Rüsselsheim
Lage: Groß-Gerau (Landkreis), Hessen
Zuschläge
13
13 Vergabebekanntmachungen; Zuschläge seit 20.12.2023, erfasst seit 12.12.2022
Auftraggeber
verschiedene Vergabestellen
In Bietergemeinschaft
0
alle Zuschläge allein oder als Federführer
Auftragsvolumen
5,8 Mio. €
Summe veröffentlichter Auftragswerte, Zuschläge seit 20.12.2023, erfasst seit 12.12.2022
Auftragswerte sind nur bei 12 von 13 Zuschlägen veröffentlicht (92 %).

Auftraggeber8

  1. Technische Universität DarmstadtDarmstadt, HE4 ZuschlägeZuschläge: 4Auftragswert: 2,3 Mio. €
  2. OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH im Namen und Rechnung des Magistrates der Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main, HE3 ZuschlägeZuschläge: 3Auftragswert: 1,5 Mio. €
  3. Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad Nauheim, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 543 Tsd. €
  4. WiBau Gesellschaft mbHWiesbaden, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 518 Tsd. €
  5. Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbach, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 333 Tsd. €
  6. Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am Taunus, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 245 Tsd. €
  7. Magistrat der Stadt MaintalMaintal, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 196 Tsd. €
  8. Der Magistrat der Stadt Bad Soden am TaunusBad Soden am Taunus, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 182 Tsd. €

Zuschläge pro Jahr

Zuschläge pro Jahrnach Zuschlagsdatum, sonst Veröffentlichungsdatum
  • Zuschläge
Daten als Tabelle
Zuschläge pro Jahr, Kieback&Peter GmbH & Co KG
ZeitraumZuschläge
20231
20242
20256
20264
Einheit: Zuschläge

Quelle: Bekanntmachungsservice (CC0)

Letzte Zuschläge13

– kein Wert veröffentlicht

Quelle Bekanntmachungsservice des Bundes (CC0) · 13 Zuschläge an dieses Unternehmen (Zuschlagsdaten 20.12.2023 – 15.10.2026), Bekanntmachungen erfasst seit 12.12.2022. Wir sind ein Index, kein Register: maßgeblich ist die verlinkte Bekanntmachung. · Stand