Vergabekarte
AuftragnehmerKleinstunternehmen

FCP IBU GmbH

Ladenspelderstraße 61, 45147 Essen
Lage: Essen (kreisfreie Stadt), Nordrhein-Westfalen
Zuschläge
7
7 Vergabebekanntmachungen; Zuschläge seit 06.03.2024, erfasst seit 12.12.2022
Auftraggeber
verschiedene Vergabestellen
In Bietergemeinschaft
1
Zuschläge als Mitglied, nicht Federführer
Auftragsvolumen
Wert nur bei 2 von 7 Zuschlägen veröffentlicht
Summe dieser 2: 56,5 Mio. €, Zuschläge seit 06.03.2024, erfasst seit 12.12.2022
1 Platzhalterbetrag unter 100 € ist nicht mitgezählt. 1 Rahmenvereinbarung nennt nur einen Höchstwert (nicht mitgezählt).

Auftraggeber6

– kein Wert veröffentlicht
  1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandKrefeld, NW2 ZuschlägeZuschläge: 2Auftragswert: kein Wert veröffentlicht
  2. DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 56,5 Mio. €
  3. Rhein-Neckar-Verkehr GmbHMannheim, BW1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: 2 185 €
  4. DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, HE1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: nur Platzhalterbeträge veröffentlicht
  5. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestMontabaur, RP1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: kein Wert veröffentlicht
  6. NRW.URBANDüsseldorf, NW1 ZuschlagZuschläge: 1Auftragswert: nur Höchstwerte veröffentlicht

Zuschläge pro Jahr

Zuschläge pro Jahrnach Zuschlagsdatum, sonst Veröffentlichungsdatum
  • Zuschläge
Daten als Tabelle
Zuschläge pro Jahr, FCP IBU GmbH
ZeitraumZuschläge
20242
20253
20262
Einheit: Zuschläge

Quelle: Bekanntmachungsservice (CC0)

Letzte Zuschläge7

– kein Wert veröffentlicht · ¹ Platzhalter der Quelle (unter 100 €), kein Auftragswert

Bei Bietergemeinschaften steht der Federführer in der Spalte „Zuschlag an“; der Auftragswert ist der gemeinsame Wert des Angebots und wird keinem Mitglied anteilig zugerechnet.

Quelle Bekanntmachungsservice des Bundes (CC0) · 7 Zuschläge an dieses Unternehmen (Zuschlagsdaten 06.03.2024 – 14.07.2026), Bekanntmachungen erfasst seit 12.12.2022. Wir sind ein Index, kein Register: maßgeblich ist die verlinkte Bekanntmachung. · Stand