EMSR-Technik Erneuerung NSHV - Umbau Kläranlage BA 1
Angebotsfrist: noch 25 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 4 | kein Wert veröffentlicht | 07.04.2026Vertragsschluss |
Hauptmassen:
Lieferung, Montage u. Inbetriebnahme von Schaltanlagen:
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Vorpumpwerk (VPW): ca. 26 Schaltschränke inkl. NSHV, USV, Batterieschrank, OS-Filter und Kompensation
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Rechen/Sandfang: ca. 4 Schaltschränke
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Vorklärung: ca. 6 Schaltschränke
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Zwischenpumpwerk (ZPW): ca. 9 Schaltschränke
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Faulturm: ca. 2 Schaltschränke
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Schlammentwässerung: 15 Schaltschränke
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Betriebsgebäude: ca. 5 Schaltschränke
Lieferung und Errichtung Kabelanlage ab Schaltanlage zu den Messstellen und Antrieben der Kläranlage. Die Verkabelung erfolgt in einem bauseits vorhandenen Betontrogsystem (befindet sich im Bau).
Lieferung, Montage u. Inbetriebnahme von prov. Schaltanlagen für die Verfahrensstufen VPW, Rechen/Sandfang, ZPW während der Umbauzeit
Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme diverser Messstellen
Programmierung der Automatisierung jeder einzelnen Verfahrensstufe auf S7-1500 Basis
Lieferung, Errichtung und Programmierung/Inbetriebnahme des Prozessleitsystems für die gesamte Kläranlage
Bauleistung
- Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
- Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
- Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
- Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!
- Die in der Bekanntmachung und im Aufforderungsschreiben angegeben und vorzulegenden Nachweise geltend gleichlautend auch für Nachunternehmer (Subunternehmer). Diese sind von den jeweiligen Nachunternehmer (Subunternehmer) mit dem Angebot einzureichen, wenn mit der Angebotseinreichung der Nachunternehmer (Subunternehmer) eindeutig genannt wird.
- Der WVER verfährt bei Bieterfragen nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Angebotsfrist: noch 25 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 30 TageGeschätzter Wert: 2,1 Mio. €
Angebotsfrist: noch 10 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 5 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 10 TageGeschätzter Wert: Platzhalterbetrag 1 €, kein Auftragswert
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 623e4fb4-63fd-4648-b2c8-55814af10562, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand