Lutherhaus 24 - Trockenbau Lutherhaus
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| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 10 | 357635,50€ | 01.12.2025Vertragsschluss |
Das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin ist Antragsteller und Bauherr des Vorhabens „Umbau Johannes-Jänicke-Haus“ in Halle (Saale). Es handelt sich um den Umbau und die Sanierung eines bestehenden Altenpflegeheims im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer, um den heutigen pflegefachlichen Anforderungen zu entsprechen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Weitere bauliche, technische und organisatorische Anpassungen begleiten den Umbau.
Fördermittelhinweis:
Diese Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung wurde mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 06.08.2025 bewilligt.
„Die bauliche Maßnahme – Umbau Altenpflegeheim ‚Johannes-Jänicke-Haus‘ in Halle – wurde mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.“
Erstellen von Wänden, Deckenarbeiten, Erstellen neuer Feuchträume (Bäder) inklusive Brandschutzbekleidungen. Die Sanierung findet in 3 Stockwerken statt- unterteilt in einen Nord und Südflügel sowie ein Mittelflurteil.
Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen, die nach dem 9. April 2022 vergeben werden, nicht an Unternehmen oder Personen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Dies betrifft sowohl unmittelbar als Bieter auftretende Unternehmen als auch mittelbar mit mehr als 10 % am Auftragswert beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung besteht insbesondere durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters, die Niederlassung des Bieters in Russland, den maßgeblichen Einfluss russischer Personen oder Unternehmen (insbesondere durch mehr als 50 % Anteilseignerschaft) oder durch die Kontrolle des Bieters durch solche Personen oder Unternehmen.
Alle Bieter sind verpflichtet, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei ihnen sowie den von ihnen vorgesehenen Nachunternehmern, Lieferanten oder Eignungsverleihern kein solcher Bezug zu Russland besteht.
Das entsprechende Formblatt für diese Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei und ist verbindlich zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung f8b1e8a4-409c-42cf-a62c-e1d328df2a92, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand