Das ehemalige Gutshaus Perwenitz (nachfolgend: Bestandgebäude) wird gegenwärtig als Kindertagesstätte genutzt. Das Bestandsgebäude (Baujahr ca. 1935) wurde auf Grund verschiedener Nutzungen (u.a. als Schule) in der Vergangenheit mehrfach umgebaut. 1997 wurde unter anderem auch das halbe Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut, die aber seit sieben Jahren nicht mehr bewohnt ist. Die heutige Nutzung als Kindertagesstätte besteht seit 1999 unverändert fort. Die Gemeinde Schönwalde-Glien hat beschlossen, die Kapazität der Kindertagesstätte von derzeit 45 auf insgesamt 75 Plätze zu erweitern. Dazu ist ein umfassender Umbau des Bestandsgebäudes notwendig. Die Umbauarbeiten umfassen folgende Leistungen/Gewerke: Abbruch,- Maurer,- Beton, Zimmerei, Verputzarbeiten. Gegenstand des im hiesigen Verfahren zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung entsprechend § 51 Abs. 1 und 5 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, Leistungsphasen 1 bis 6, Grundleistungen.
Gegenstand des Loses
Im Rahmen der Leistungsausführung sind insbesondere die nachfolgenden Umbauten und Modernisierungen tragwerksplanerisch zu lösen: - Abriss und Neubau der Haupttreppe in der Empfangshalle des Erdgeschosses. Mit dem Treppenneubau ist zwischen dem Keller-, Erd- und Obergeschoss eine durchgehende Verbindung zu schaffen; - Einbau eines Personenaufzugs für den barrierefreien Zugang vom Keller-, über das Erd-bis in das Obergeschoss; - Umbau der Terrasse zum Speiseraum für ca. 75 Personen. Dabei wird die Terrasse durch eine vollständige Verglasung in den Innenbereich des Gebäudes einbezogen; - Abriss von zwei tragenden Wänden im Obergeschoss für die Neugestaltung der Gruppen- und Sanitärräume; - Absenkung des Fußbodens im Kellergeschoss um ca. 50 - 60 cm für die Herstellung der Bewegungsräume im Kellergeschoss; - Öffnung der Außenwand und Errichtung einer Treppenanlage mit integrierter Rutsche, um eine direkte Treppen- und Rutscheverbindung zwischen den Bewegungsräumen im Kellergeschoss und dem Garten zu schaffen und die Belichtungssituation in den Bewegungsräumen zu verbessern; - Erstellung einer Rampe für den barrierefreien Zugang vom Garten zu den Sanitärräumen im Erdgeschoss sowie den barrierefreien Zugang zwischen dem Erdgeschoss und den Abstellräumen für Kinderwagen und Außengeräte im Kellergeschoss; - Öffnung der Außenwand für den Einbau einer Ausgangstür vom Erdgeschoss in den Garten nebst dazugehöriger Schmutzschleuse. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut und die bestehende Dachgeschosswohnung wird zurückgebaut, die thermische Trennung ist auf der obersten Geschossdecke.