Vergabekarte
VergabeEU-weitBauleistungenveröffentlicht

Tieloh 28 - Abbruch

Lage: Hamburg (kreisfreie Stadt), Hamburg
Auftragswert
1 Mio. €
1002588€
Zuschlag an
Angebote
10
eingegangen
Zuschlag erteilt
Mi., 28.01.2026
Vertragsschluss 09.02.2026 · bekannt gemacht 15.02.2026

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Linkamp GmbHGroßunternehmen101002588€28.01.2026Vertrag 09.02.2026

Beschreibung

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
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Im Zuge der Modernisierung des Schulgebäudes soll eine denkmalgerechte Sanierung inkl. Abbrucharbeiten mit schad- oder gefahrstoffbelasteten Bauteilen durchgeführt werden.
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Hier: Abbruch
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- Gefahrstoffsanierung von asbesthaltigen, KMF-haltigen und PAK-haltigen Bauteilen
- u.a. ca. 6.500m² asbesthaltige Wandbekleidung inkl. Putz entfernen
- u.a. ca. 4.000m² elastischen Fußbodenbelag inkl. Kleber und Ausgelichsmasse entfernen
- u.a. ca. 2.500m² historischen Plisterdecken (Putz mit Holzleisten und tlw. Stroh) entfernen
- Demontagearbeiten von Hochbauteilen wie z.B. Fliesen und Einbauten
- Demontagearbeiten von Elektro
- Demontagearbeiten von Heizung/Lüftung und Sanitär

Zusätzliche Informationen

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 …

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Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
- Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Eckdaten

Vergabestelle
SBH | Schulbau Hamburg
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Art des Auftraggebers
Obere, mittlere oder untere LandesbehördeLandesauftraggeber
Erfüllungsort
Tieloh 28, 22307 HamburgNUTS DE600
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VOB/A (EU)
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
10277000€netto, laut Bekanntmachung
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
SBH VOB OV 342-25 CR
Veröffentlicht
abgesendet Fr., 13.02.2026, 10:11 Uhr MEZ
Bekanntmachung
bbf033c6-ece2-4ce5-9073-0e7464f106fcVersion 1
Verfahrens-ID
36913dbc-feee-479e-8259-ab5b0825a9db
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
Laufzeit
12 Monate

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausschreibungansehen
  2. Vergabediese Seite

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– kein Wert veröffentlicht

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung bbf033c6-ece2-4ce5-9073-0e7464f106fc, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand