BEW-Transformationsplan Wärmenetz Templin Süd
Teilnahmefrist: noch 10 Tage
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 6 | 139537,13€ | 20.02.2025Vertrag 03.03.2025 |
Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) stellt hierzu eines der wichtigsten Fördersysteme im Bereich der Wärmenetze dar. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird. Im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) hat die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH einen Antrag auf Fördermittel für die Erstellung eines Transformationsplan nach BEW Modul 1 beim BAFA gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids soll entsprechend der Förderrichtlinie ein Transformationsplan für das Fernwärmenetz durch einen externen Dienstleister erstellt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt voraussichtlich im November 2024 und endet voraussichtlich im Dezember 2025. Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH beabsichtigt daher zur Planung und Vorbereitung der im Förderantrag beschriebenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes eine Transformationsplanung unter Einbezug aller Beteiligter zu erstellen. Gegensand der Ausschreibung ist vorliegend die Vergabe der freiberuflichen Dienstleistungen zur Erstellung der Transformationsplanung.
Im Rahmen der BEW ist die Erstellung eines Transformationsplanes Voraussetzung für bestimmte weitere Fördermodule.Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung der Netze durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für die nachfolgende, in mehreren Einzelschritten erfolgende Antragstellung für die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen." (Nr. 4.1 der Förderrichtlinie) Der konkrete Inhalt eines Transformationsplanes gliedert sich entsprechend der BAFA-Merkblätter in die nachfolgend dargestellten Teile I bis V: >> Teil I / IST-Analyse des Untersuchungsgebietes und des Wärmenetzes >> Teil II / Potentialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme >> Teil III / SOLL-Analyse des Wärmenetzes (Wärme- & Kältebedarf) >> Teil IV / Pfad zur Treibhausgasneutralität inkl. detaillierte Maßnahmen-beschreibung zur Umsetzung der Transformation sowie Umfeld- und Kontextmaßnahmen >> Teil V / Kostenrahmen Vom zukünftigen Ersteller des Trafoplans wird zudem erwartet, die vom Fördergeber vorgegebene Terminschiene zwingend einzuhalten. Er ist daher auch für die Koordination der Arbeitspakete und die Entwicklung und Fortschreibung der dazugehörigen fachlichen Terminplanung verantwortlich. Ergänzend sind optional flankierende Maßnahmen zur Bürgereinbindung und Stärkung der Akzeptanz vorgesehen, die im Falle der Inanspruchnahme fachlich vom zukünftigen Auftragnehmer zu begleiten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFJHRVW
Teilnahmefrist: noch 10 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung a9143f2d-df1e-4b74-ac9a-a1ebc7594c69, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand