Streckenbau BW 296a
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| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2 | 2054034,30€ | 09.04.2025Vertrag 22.04.2025 |
Herstellung der Straßenbauarbeiten im Zuge der Gesamtmaßnahme B16 OU Hausen.
Oberbodenarbeiten ca. 6.500 m3
Erdarbeiten ca. 10.000 m3
Rohrleitungen ca. 200 m
Frostschutzkies ca. 9.000 m3
Asphaltflächen ca. 25.000 m2
Schutzplankenarbneiten ca. 1.800 m
Markierungsarbeiten ca. 5.000 m
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung c523d437-c6ef-4cf9-b2a7-fea9691833b4, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand