Steuerberatung
Angebotsfrist: noch 11 Tage
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 5 | kein Wert veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
Gegenstand der Ausschreibung war ein Rahmenvertrag über die steuerrechtliche Beratung.
Die Leistungen sind für den Auftraggeber und seine derzeitigen Beteiligungsgesellschaften
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH
• Klinikum Westfalen GmbH
• Klinikum Vest GmbH
• Knappschaftsklinikum Saar GmbH
• Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
• Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
• Rhein-Maas Klinikum GmbH
• Knappschaft Kliniken GmbH
• Knappschaft Kliniken Solution GmbH
• Knappschaft Kliniken Akademie GmbH
• DSL-Dienst- und Serviceleistungen GmbH KK-BO/BOT
• Klinikum Vest Service GmbH
• KW Service GmbH
• RMK-Service GmbH
• MVZ Klinikum Westfalen GmbH (geplant MVZ Ost GmbH)
• MVZ Bottrop GmbH (geplant MVZ Nord GmbH)
• MVZ Saar GmbH (geplant MVZ Süd GmbH)
• MVZ Würselen GmbH (derzeit in Gründung, geplant MVZ West GmbH)
zu erbringen.
Entsprechendes gilt auch für zukünftige Konzerngesellschaften.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
1. Die Beratung umfasst die Überprüfung der für die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung der einzelnen Gesellschaften und Betriebe Gewerblicher Art gefertigten Einnahmen-Überschussrechnungen bzw. Steuerbilanzen sowie die Zusammenstellung und Abgabe der Steuererklärungen.
2. Eine zeitnahe Erstellung der Mittelverwendungsrechnung für die gemeinnützigen Gesellschaften.
3. Die Beratung in generellen Lohnsteuerfragen
4. Der Auftragnehmer berät bei allen steuerrechtlichen Fragen des Auftraggebers und unterstützt ihn bei Verhandlungen mit Geschäfts- und Kooperationspartnern, soweit hierbei steuerpflichtige Aspekte zu beachten sind. Hierzu gehören auch Fragen zum Umsatzsteuerrecht bei abzurechnenden Leistungen der Krankenversicherung.
5. In einzelnen Standorten werden Blockheizkraftwerke betrieben, darüber hinaus übernimmt die Knappschaft Kliniken Solution GmbH die Stromlieferungen für die einzelnen Gesellschaften im Konzernverbund. Der Auftragnehmer leistet daher auch eine Beratung in allen energiesteuerrechtlichen Fragestellungen.
6. Ebenso soll eine Betreuung bei der Betriebsprüfung durch die Finanzämter erfolgen.
7. Wir setzen voraus, dass, sofern notwendig, der Auftragnehmer jederzeit in der Lage ist, sowohl qualitativ anspruchsvolle als auch verständliche Informationsveranstaltungen über steuerrechtliche Änderungen für die Mitarbeiter der KBS sowie der Beteiligungsgesellschaften durchzuführen.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Nachfrage des Auftraggebers schnellstmöglich fallbezogene Gutachten bzw. Konzepte und Sachdarstellungen zu erstellen. Sofern der Sache dienlich, sind dem Auftraggeber hierzu gemäß Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenberichte in zuvor festgelegten Zeitabständen in schriftlicher Form zu erstatten. Darüber hinaus sind gegebenenfalls einmal jährlich Schulungen für diverse Mitarbeiter des Auftraggebers vorzubereiten und durchzuführen.
9. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der Gewinnermittlungen für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Gesellschaften.
Nach den bisherigen Erfahrungen gingen wir von einem durchschnittlichen Beratungsaufwand von ca. 3.000 Stunden im Jahr aus (zusätzlicher Umfang der optional vorbereitenden Tätigkeiten 500 Stunden). Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 12.000 Stunden (zusätzlicher Umfang der optional vorbereitenden Tätigkeiten 2.000 Stunden). Es besteht keine Abrufverpflichtung.
Angebotsfrist: noch 11 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung aef8e518-5cb4-4665-941a-e955ec290816, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand