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VergabeEU-weitBauleistungenveröffentlicht

Starkstrom-Installationsarbeiten

Lage: Main-Taunus-Kreis (Landkreis), Hessen
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Zuschlag an
Ohne Zuschlag beendet
Angebote
0
eingegangen
Bekannt gemacht
Fr., 17.04.2026

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Ohne Zuschlag beendet – Entscheidung des Auftraggebers aufgrund geänderter Anforderungen0kein Wert veröffentlichtnicht veröffentlicht

Beschreibung

Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt einen Neubau als Mensa- und Betreuungseinrichtung der Marxheimer Grundschule zu errichten. Der gesamte Neubau orientiert sich an den vormaligen Bestandshöhen und Kubaturen und fügt sich in den Dorf-Charakter, der umliegenden historischen Umgebung der Marxheimer Altstadt ein. Die vier neuen Satteldachgebäude werden mit einem eingeschossigen Flachdachgebäude als Erdgeschoss und mit einem Untergeschoss und Tiefhöfen miteinander verbunden. Der Neubau wird in Hybridbauweise aus Massiv- und Holzbauteilen erstellt. Gebäudeklasse: 3 (Sonderbau). Geschosse: 1,5 Vollgeschosse, unterkellert. Bauweise: Stahlbeton, KS- Mauerwerk und Holzrahmenbau. Abmessung B x L x H: 25,36 m x 35,74 m x 9,12 m (Firsthöhe).

Gegenstand des Loses

- 1 St._Gebäudehauptverteilung (Zähleranlage) / Unterverteilung - 7 Stk._Unter-/Bereichsverteiler - 390 Stk._Schalter/Steckdosen/Geräte - 15.000 m_Stark-/Schwachstromkabel (einschl. TGA-Verkabelung) - 420 m_Verlegesysteme/Kanäle - 180 Stk._Wand-/Decken und Pendelleuchten Sicherheitsbeleuchtung (Zentralbatterie) -1 Stk._Gebäudesystemmanagement (Jalousiesteuerung)

Zusätzliche Informationen

Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem …

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Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

Eckdaten

Vergabestelle
Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
Art des Auftraggebers
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf KommunalebeneKommunaler Auftraggeber
Erfüllungsort
Schulstr. 31, 65719 HofheimNUTS DE71A
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VOB/A (EU)
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
EMG-VE 29 - Ex-Post
Veröffentlicht
abgesendet Mi., 15.04.2026, 17:12 Uhr MESZ
Bekanntmachung
4e7e2187-6ce7-4344-8bb2-2dd991ffb9beVersion 1
Verfahrens-ID
1e17add7-91e2-4461-9dc2-d3a3792eb635
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadtzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
Laufzeit
10.08.2026 – 16.07.2027
Optionen
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Geschäftszeichen des Loses
EMG-VE 29

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. AusschreibungansehenLos: Starkstrom-Installation
  2. Vergabediese Seiteannulliert

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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 4e7e2187-6ce7-4344-8bb2-2dd991ffb9be, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand