Standard-API-Gateway (on-premises)
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 5 | kein Wert veröffentlicht | 20.02.2025Vertrag 03.03.2025 |
Beschreibung
Die KfW modernisiert ihre IT-Anwendungslandschaft und orientiert sich dabei an Applikationsarchitekturen mit loser Kopplung der Anwendungskomponenten. In wachsendem Umfang kommen API-Services zum Einsatz.
Querschnittliche Funktionen, insbesondere sicherheitskritische wie Authentifizierung und Autorisierung, werden in dieser Applikationsarchitektur nicht individuell in den einzelnen Services, sondern zentral implementiert. Der Auftragnehmer hat daher ein API-Gateway zu liefern, das als zentrale Plattform für interne API-Services dient.
Das API-Gateway muss Client-Aufrufe zentral entgegennehmen und an die entsprechenden internen Dienste weiterleiten. Clients (Service-Consumer) befinden sich entweder in den KfW-eigenen Rechenzentren oder in privaten Bereichen bei externen Cloud-Anbietern.
Die KfW betreibt eine private Kubernetes-basierte Cloud im eigenen Rechenzentrum. Als Plattform wird Red Hat OpenShift genutzt. Das API-Gateway wird cloud-native in dieser OpenShift Plattform betrieben werden und muss sich dafür eignen.
Zusätzliche Informationen
Vollständig anzeigen
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen)
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen)
Eckdaten
- Vergabestelle
- KfW BankengruppePalmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
- Art des Auftraggebers
- Anstalt des öffentlichen Rechts auf BundesebeneBundesauftraggeber
- Erfüllungsort
- 60325 Frankfurt am MainNUTS DE712
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- KfW-2024-0004
- Veröffentlicht
- abgesendet Do., 13.03.2025, 18:27 Uhr MEZ
- Bekanntmachung
- 69e3bf74-c492-4db7-8f9f-b3a60d6a23ccVersion 1
- Verfahrens-ID
- 54c515e5-23a2-402a-90c7-a27d4135641a
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bonnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.2
- Laufzeit
- Unbefristet
- Optionen
- Nachbeschaffungsmengen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW in Abhängigkeit von der anwendbaren Metriken der Software zusätzliche Mengen zur Verfügung stellen, damit die KfW die Software in weiteren Umgebungen, Kubernetes-Clustern und Pods nutzen kann und eine größere Anzahl von Services und Requests pro Tag in jeder Umgebung bewältigt werden können. Während der Vertragslaufzeit rechnet die KfW mit einer zusätzlichen Umgebung und einer Erhöhung des Bedarfsmenge um 50% gegenüber dem Grundbedarf. Ihren konkreten Bedarf wird die KfW dem Auftragnehmer jeweils in Textform übermitteln. Der Auftragnehmer wird der KfW innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Bedarfsmeldung die für die Bedarfsdeckung benötigten Komponenten und Mengen und die gemäß Preisblatt resultierenden Prei-se in Textform mitteilen. Sofern mit dem jeweiligen Leistungsabruf nicht abweichend vereinbart, dürfen die Liefer- und Leistungstermine nicht später liegen als 5 Tage nach Zugang der Bestellung beim Auftragnehmer. (s. 2.3.2 der Leistungsbeschreibung, "KfW-2024-0004_Leistungsbeschreibung") Technologienachfolge und -ergänzung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der KfW die Ablösung eines bereits gelieferten Produkts vorzuschlagen, wenn ein neues Produkt des Herstellers verfügbar ist und dieses als Nachfolger das voran-gegangene Produkt ersetzt. Der Auftragnehmer wird die Neuaufnahme eines zusätzlichen Produktes des gleichen Herstellers in den Leistungsumfang des Vertrags vorschlagen, sofern dessen Funktionalität den Leistungsumfang eines bereits gelieferten Produkts übertrifft oder diesen zum Vorteil der KfW ergänzt. Aus der voranstehenden Regelung ergibt sich für die KfW keine Verpflichtung, einen Produktwechsel oder die Neuaufnahme eines Produkts zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nach dieser Ziffer nicht nach, kann die KfW die Abänderung der unter diesem Vertrag zu liefernden Produkte einseitig vornehmen, soweit der Auftragnehmer zur Lieferung in der Lage ist. (s. 2.4 der Leistungsbeschreibung, "KfW-2024-0004_Leistungsbeschreibung")
Kategorien (CPV)
Verlauf des Verfahrens
- Ausschreibungansehen
- Vergabediese Seite
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 69e3bf74-c492-4db7-8f9f-b3a60d6a23cc, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand