Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
2023-11V-42-3
Veröffentlicht
abgesendet Do., 29.02.2024, 10:01 Uhr MEZ
Bekanntmachung
e5e663d1-eef8-41ec-bcf5-ef8760cae5feVersion 1
Verfahrens-ID
8d571542-2da2-4bb3-ac1c-580cd629ddbe
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.1
Verlängerungen
höchstens 2Dieser Rahmenvertrag hat eine Laufzeit grundsätzlich von zwei Jahren (Grundvertragslaufzeit) und beginnt mit der Zuschlagserteilung. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigt (Verlängerungsoption). Dieser Rahmenvertrag kann maximal zweimal verlängert werden und endet spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.