Vergabekarte
VergabeEU-weitLieferleistungenveröffentlicht

Schaltanlage Gr.E

Lage: München (Landkreis), Bayern
Auftragswert
499 Tsd. €
498854€
Angebote
1
eingegangen
Zuschlag / Vertragsschluss
Do., 21.08.2025
bekannt gemacht 22.08.2025

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Ritter Starkstromtechnik GmbH & Co. KGGroßunternehmen1498854€21.08.2025Vertragsschluss

Beschreibung

Projektierung, Fertigung, Werksprüfung, Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfung einer fabrikfertigen, metallgekapselten, luftisolierten Mittelspannungsschaltanlage mit Einfachsammelschienensystem
und 3-Kammerschottung, typgeprüft nach DIN VDE 0671, Teil 200 in Innenraumausführung für Wandaufstellung incl. Druckentlastungskanal.
Der Endausbau besteht aus 10 Feldern.

Zusätzliche Informationen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: "Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe …

Vollständig anzeigen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Eckdaten

Art des Auftraggebers
ZuwendungsempfängerSonstiger Auftraggeber
Erfüllungsort
85748 Garching · MünchenNUTS DE21H
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart
Lieferleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
VV409-25
Veröffentlicht
abgesendet Do., 21.08.2025, 11:14 Uhr MESZ
Bekanntmachung
b4f11fa9-a47c-4b47-bda2-6613ddd829c3Version 1
Verfahrens-ID
2ea5aea1-604a-405e-885e-a8bcd5a54490
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Münchenzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.0
Laufzeit
01.09.2025 – 30.09.2026

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausschreibungansehen
  2. Vergabediese Seite

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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung b4f11fa9-a47c-4b47-bda2-6613ddd829c3, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand