ZAS-MHKW [Bau03] Vergabe der Bauleistungen von Tiefbau- und Rohbauarbeiten in den Teilprojekten (TP) 2, 4 und 6
Angebotsfrist: noch 22 Tage
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 4 | 1 € (Platzhalter, kein Auftragswert) | 06.02.2026Vertrag 17.02.2026 |
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M. hier: Rohbauarbeiten
Die Landwirtschaftliche Rentenbank [LR] ist eine Förderbank auf Bundesebene mit Hauptsitz in der Hochstraße 2 in Frankfurt am Main. Das Gebäude befindet sich an einem Verkehrsknotenpunkt in Frankfurter Innenstadtlage zwischen dem Eschenheimer Tor und den Wallanlagen. Das Bankgebäude wurde 1956 fertig gestellt und gilt mit seinem Erscheinungsbild und der stadträumlichen Anordnung als bedeutend und richtungsweisend für die Architektur der Nachkriegszeit. Der Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal eingetragen und steht unter Denkmalschutz. In dem bereits geräumten Gebäude wurden die vorhandenen Innenausbauten bereits vollständig zurückgebaut. Die Rentenbank selbst hat für die Dauer der Baumaßnahmen ein Interimsgebäude bezogen. Das Gebäude gliedert sich in zwei wesentliche Bauteile: - Bauteil 1: ein Querriegel mit teilweise bis zu drei unterirdischen und sieben oberirdischen Vollgeschossen zuzüglich einem Staffelgeschoss mit Flugdach - Bauteil 2: ein Längsbau mit zwei unterirdischen und fünf oberirdischen Geschossen parallel zur Hochstraße. Beide Bauteile werden über einen Verbindungsbau, in dem sich das Haupttreppenhaus befindet, erschlossen. Westlich des Querriegels schließt sich in der Ebene U1 ein Wirtschaftshof mit Stellplätzen zur Andienung des Gebäudes an. Das Gebäude ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) als Sonderbau einzustufen. Das Gebäude wurde in Stahlbetonskelettbauweise mit Aufzugskern und aussteifenden Stahlbetondecken errichtet. Die LR möchte ihren Stammsitz mit seinen ca. 12.000 m² BGF nachhaltig energetisch, brandschutztechnisch und konstruktiv ertüchtigen. Außerdem soll der Hochhausriegel (Bauteil 1) um 4 Vollgeschosse bzw. ca. 3.200 m² BGF erhöht werden. Dazu wird das Flugdach über dem Staffelgeschoss zurück gebaut, ertüchtigt und nach der Aufstockung des Gebäudes auf dem neuen Staffelgeschoss wiederaufgebaut. Der Hauptaufzugskern wird erweiteret und gedreht. Unter dem heutigen Wirtschaftshof soll eine 2-geschossige Tiefgarage den notwendigen Bedarf von insgesamt 33 Parkplätzen für PKWs decken und ist auf allen Tiefebenen mit dem Haupthaus (Bauteil 1) verbunden. Die denkmalgeschützte Natursteinfassade soll nach Sanierung des Stahlbetontragwerks erneuert und originalgetreu wiederhergestellt werden. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Arbeiten im Gewerk Rohbau. Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank liegen die Umbauarbeiten am Bestand federführend bei dem in dieser Ausschreibung zu beauftragenden Rohbauer. Dabei sind wesentliche Eingriffe in das Tragwerk vorzunehmen, diese betreffen unter anderem Eingriffe in aussteifende Bauteile, Abbrüche tragender Unterzüge und Sicherung der angrenzenden Bereiche. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Sicherungsmaßnahmen - außerhalb der Nebenleistungen - zu erbringen.
Alle in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Angebot abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. 1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage FB 234 einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB124) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2.a) Eignungsleihe Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage FB 235) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu anderen Unternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage FB 236) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haftet der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 6d EU Abs. 2 VOB/A; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen (Anlage FB 236).Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 2. b) Nachunternehmer Will ein Bieter Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage FB 233) zu verwenden. Gleiches gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern und Nachunternehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Nachunternehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung zu benennen. Benennt der Bieter die Nachunternehmer bereits mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für den vorgesehenen Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage FB 236) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Nachunternehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Nachunternehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB124) vorzulegen. Ggf. Hinweis: 3. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 4. Bieterfragen können bis zum 01.12.2025 über die Vergabeplattform gestellt werden. Nach diesem Datum eingehende Bieterfragen werden nicht mehr beantwortet. 5 Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 6. Weitere Informationen finden sich in den Hinweisen zur e-Vergabe. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.deutsche-evergabe.de.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung e1e7eeb6-160d-4d94-b8e1-74604fb5e051, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand