Business-Notebook Rahmenvereinbarung - PR1248160-9782-I
Angebotsfrist: noch 16 Tage· 3 Lose
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2 | 0 € (Platzhalter, kein Auftragswert) | 03.04.2025Vertrag 22.04.2025 |
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV), die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) mit ihren 73 Dienststellen sowie die Abteilung Geodatenservice München der Stadt München verwenden seit vielen Jahren Tachymeter in Verbindung mit außendiensttauglichen Robustnotebooks, um ihre Kernaufgaben Grundstücks- und Gebäudevermessung im Freistaat Bayern zu erledigen. Hierfür sind die Geräte das ganze Jahr über im täglichen Außendienst allen möglichen Witterungs- und Geländeverhältnissen ausgesetzt.
Speziell für die Außendienstgruppen der ÄDBV und einige Sonderaufgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung sollen im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung 730 Robustfeldrechner mit Zubehör und Ersatzteilen beschafft werden.
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Angebotsfrist: noch 16 Tage· 3 Lose
Angebotsfrist: noch 2 Tage
Angebotsfrist: noch 2 Tage
Angebotsfrist: noch 2 Tage
Angebotsfrist: noch 3 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung d948a2ec-81ab-482f-a36d-2020e34852cd, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand