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VergabeEU-weitDienstleistungenveröffentlicht

Programmierarbeiten SMART DigitalPakt

Lage: Duisburg (kreisfreie Stadt), Nordrhein-Westfalen
Auftragswert
nicht veröffentlicht
kein Gesamtwert; Werte je Los unten
Zuschlag an
Angebote
10
eingegangen
Zuschlag / Vertragsschluss
Mo., 16.06.2025
bekannt gemacht 17.06.2025

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Codenic GmbHKleinstunternehmen10312000€16.06.2025Vertragsschluss

Beschreibung

Gegenstand des Loses

Beauftragung eines Unternehmens für die Durchführung der Programmierarbeiten, Entwicklung und Erprobung eines bundesländerübergreifenden, verstehensorientierten Diagnose-Tools, dem "digitalen formativen Assessment-Tool SMART.

Zusätzliche Informationen

Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQYTCVC5VWP Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe …

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Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQYTCVC5VWP

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.

Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Begründung der Direktvergabe

Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Eignungskriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen. Die Ausschreibung 12-25-01 wurde gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.

Gem. § 14 I, II VgV und § 119 I, II GWB stehen dem öffentlichen Auftraggeber das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl zur Verfügung, sofern kein Ausnahmetatbestand besteht.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VGV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden; ein Angebot gilt als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann.

Eckdaten

Vergabestelle
Universität Duisburg-Essen
Forsthausweg 2, 47057 Duisburg
Art des Auftraggebers
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
Erfüllungsort
47057 · DuisburgNUTS DEA12
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Auftragsart
Dienstleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
12-25-02 DC
Veröffentlicht
abgesendet Mo., 16.06.2025, 12:01 Uhr MESZ
Bekanntmachung
cc0ea859-e2f0-410b-9aa6-714578e00b1aVersion 1
Verfahrens-ID
9371b2b2-deec-4f85-8ffd-4c30244ec88e
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Köln · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.0
Laufzeit
14 Monate

Kategorien (CPV)

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Keine dieser Ausschreibungen nennt einen geschätzten Wert.

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung cc0ea859-e2f0-410b-9aa6-714578e00b1a, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand