Plattformlift
Angebotsfrist: noch 25 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| Ohne Zuschlag beendet – Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen | 0 | kein Wert veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
Stadtwerke Leipzig GmbH - Campus Südost - Umbau und Sanierung Haus 218/219, G09.2 - Plattformlift
Auf dem Gelände der Stadtwerke Leipzig GmbH in der Arno-Nitzsche-Straße in Leipzig ist die Sanierung der Halle 218/219 geplant. Für dieses Vorhaben sind ein Personenaufzug und ein Plattformlift geplant. Gegenstand der Ausschreibung ist der Plattformlift. Der Aufzugsschacht ist rohbaumäßig vorhanden. In den Schacht ist der Aufzug entsprechend zu planen und zu realisieren.
Umfang der Leistung
1 St. Plattformlift
Plattformlift zur Beförderung von Lasten und Personen
mit Scherenmechanismus,
Planung und betriebsfertige Erstellung der Anlage
Nennlast 800 kg, 2 Haltestellen
1. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit ("Eignungsleihe", z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden
Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
2. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
4. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und als GAEB und PDF einzureichen;
5. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
6. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform eVergabe eingereichte Angebote gewertet.
7. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
8. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist
ausgeschlossen;
9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
10. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform eVergabe zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 26. März 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann
eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter
/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu
informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
11. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
12. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/
Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
13. Geforderte Eigenerklärungen sowie geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied
einer Bietergemeinschaft separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen.
14. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Angebotsfrist: noch 25 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 26 TageGeschätzter Wert: 41 Tsd. €
Angebotsfrist: morgen· 2 LoseGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 2 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 5 Tage· 2 LoseGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung af0824e6-e9c2-46e2-9652-512a86ade143, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand