Vergabekarte
ÄnderungEU-weitDienstleistungenveröffentlicht

PEI_IPA-Lean-Coach

Lage: Offenbach (Landkreis), Hessen

Änderung eines bestehenden Auftrags

zusätzlicher vorher nicht absehbarer Beratungs- und Schulungsbedarf
Auftragswert
nicht veröffentlicht
kein Gesamtwert; Werte je Los unten
Auftragnehmer
Änderungsgrund
Zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB)
Änderung bekannt gemacht
Fr., 03.05.2024

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Yukon Projects GmbHnicht veröffentlicht577776,63€nicht veröffentlicht

Beschreibung

Coaching von Arbeitsmethoden integrierter Projektabwicklung und Lean-Management im Bauwesen (IPA-Lean-Coach);

Gegenstand des Loses

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen kann seinen Betrieb nur noch unter erhöhtem Aufwand aufrechterhalten. Sowohl die Bausubstanz, als auch die gesamte technische Gebäudeausrüstung müssen durch aufwändige Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhalten werden, technische Komponenten sowie die Laborausstattung werden innerhalb der nächsten Jahre abgängig sein. Der Gebäudebestand weist nicht die notwendige zukunftsfähige Flexibilität auf. Darüber hinaus fehlen am Standort dringend benötigte Erweiterungsflächen. Aus v. g. Gründen plant das PEI auf einem geeigneten Grundstück mit insgesamt 65.000 m² in Langen ein neues Institut. Die genehmigten Flächen setzen sich wie folgt zusammen: - Öffentlicher Bereich, Verwaltung, Konferenz, Hörsaal, Cafeteria, Bibliothek - Laborbereiche bis S3 und zugeordnete Büros - Tierhaltung bis S3 - Ver- und Entsorgung, Werkstätten - Parkhaus für ca. 400 Stellplätze - Bürogebäude für die Neubauleitung Die genehmigte Nutzfläche liegt bei ca. 31.000 m². Die Baukosten (KG 300-500) belaufen sich auf ca. 315 Mio. € brutto (Stand ES-Bau, 09/2021). Die Vergabe der Leistungen des Coachings von Arbeitsmethoden bei integrierter Projektabwicklung sowie Lean Management im Bauwesen sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV erfolgen. Aufgrund der für das Neubauprojekt PEI in Langen vorgesehenen integrierten Projektabwicklung IPA sowie des Projektmanagements nach Lean-Methoden, werden zur Schulung und Beratung der Projektbeteiligten die Leistungen eines IPA-und eines Lean-Coaches erforderlich. Die Beauftragung des IPA- /Lean-Coaches erfolgt in vier Stufen gemäß den Phasen des Mehrparteienvertrages und wird sich bis zum Abschluss der Realisierungsphase erstrecken, wobei ein stufenweiser Leistungsabruf vorgesehen ist. Ein Anspruch auf Übertragung noch nicht abgerufener Leistungen besteht nicht. Der IPA-Coach soll dem Team helfen und es anleiten, sich in die neue Form der Integrierten Projektabwicklung einzufinden, Probleme kreativ zu lösen und gemeinsam Chancen und Risiken im Projekt zu bewältigen. Er soll informierend und moderierend sein sowie Kollaboration und kooperativen Austausch im gesamten Projektteam fördern. Für das Projekt ist die Umsetzung der Projektabwicklung nach Lean-Methoden vorgesehen. Für die erfolgreiche Anwendung im Projekt wird daher der Einsatz eines Lean-Coaches zur Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses bezüglich der Grundsätze, der Implementierung einer Lean-Kultur sowie der im Projekt zum Einsatz kommenden Methoden und Werkzeuge erachtet. Als Grundlage für die Lean-Methoden im Bauwesen dient die VDI-Richtlinie VDI 2553 (2019-03): "Lean Construction". Da die integrierte Projektabwicklung auf einer Umsetzung des Lean-Gedankens beruht und um keine Widersprüche in der Beratungstätigkeit zu erzeugen, werden die Leistungen für den Lean- und IPA-Coach zusammen vergeben. Im Projekt wird mit der BIM-Methode gearbeitet. BIM steht hierbei insbesondere für die objektorientierte Modellierung der Planung, eine Ableitung aller Planunterlagen (Pläne, Schnitte, Ansichten, Listen etc.) von BIM-Modellen und die 3D-Koordination. Im Projekt wird fachmodell-basiert in einem open-BIM-Verfahren gearbeitet. Die detaillierten Anforderungen und Aufgaben des Coachings von Arbeitsmethoden bei integrierter Projektabwicklung sowie Lean Management im Bauwesen waren der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Zusätzliche Informationen

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen: 1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu …

Vollständig anzeigen

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.

Eckdaten

Art des Auftraggebers
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
Erfüllungsort
OffenbachNUTS DE71C
Verfahrensart
nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
VG-0432-2023-0217
Veröffentlicht
abgesendet Do., 02.05.2024, 11:43 Uhr MESZ
Bekanntmachung
7c19e825-7e7f-4758-ba0d-48f9bf200eb0Version 1
Verfahrens-ID
0d53523f-32d6-4525-8f31-b84c37b9fb3c
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.1
Laufzeit
20.10.2023 – 30.12.2036
Verlängerungen
vorgesehenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Abschluss des Vertrages wird die Stufe 0 beauftragt. Die Stufen 1-3 werden abgerufen, sofern die Ergebnisse der Coaching-, Beratungs- und Schulungsleistungen den Erwartungen der Bauherrin entsprechen. Bei der Fortführung der Leistungen zu IPA-Coaching ab Stufe 1 ist ausserdem die Fortführung des Mehrparteienvertrags entscheidend. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.

Kategorien (CPV)

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 7c19e825-7e7f-4758-ba0d-48f9bf200eb0, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand