Gebäude 20.16: Sanierung Setzungsschäden Gebäude 20.16 - 20.18: Brandschutzsanierung (Gebäude 20.16 - 20.18: Denkmalgeschützte Unterrichtsgebäude) Objektplanung
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| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| nicht veröffentlicht | 1817106,96€ | 11.10.2023Vertragsschluss |
Schloss Erbach im Odenwald stellt ein in der Region herausragendes Kulturdenkmal dar. Die Maßnahme umfasst die grundlegende Sanierung des Schlosses einschließlich Bergfried und Archivgebäude sowie der Außenanlagen. Gebäude und umgebende Freiflächen weisen gravierende Schäden an der baulichen Substanz sowie an der Ausstattung auf (Rissbildungen / Verformungen, bauphysikalische Schäden, heruntergekommene historische Oberflächen). Das Gebäude umfasst ca. 7.070 m² BGF, verteilt auf UG - 3.OG. Museal genutzt sind EG und 1.OG. Im 2.OG befindet sich die gräfliche Wohnung. Die darüber liegenden Räumlichkeiten im 3.OG (Mansardgeschoss) stehen momentan leer und sind bautechnisch stark geschädigt. Im Zuge der Maßnahme sollen die Schadensursachen, insbesondere an Tragwerk und Fassaden, dauerhaft behoben und die historischen Oberflächen saniert werden. Erkennbar sind hauptsächlich bauhistorisch begründete Schäden (durch Aufstockungen, An- und Umbauten, Einbau des Rittersaals etc). Entsprechend sind die Tragstrukturen bis hinein in den Dachstuhl so zu ertüchtigen, dass bei möglichst minimalen Eingriffen in die Bausubstanz weitere Verformungen und Schäden dauerhaft verhindert werden. Weiterhin sollen die grundlegenden Mängel im Brandschutz beseitigt werden. Die ab 1903 errichtete Elektroinstallation ist in Teilen noch in Betrieb und muss erneuert werden. Ein Beleuchtungskonzept für die dem Publikum zugänglichen Räume sowie ein Konzept zur Objektsicherung ist erforderlich. Zu berücksichtigen ist bei allen Planungen die historische Bausubstanz mit detailreicher, historisch wertvoller Gestaltung der Oberflächen, insbesondere in EG und 1.OG, auf deren Erhaltung seitens des Denkmalschutzes besonderer Wert gelegt wird. Hauptgegenstand waren die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI Teil 3 in allen Leistungsphasen ab Vorentwurfsplanung (LPH 2-8). Die Kosten der Maßnahme wurden auf ca. 14 Mio € (Kostengruppe 300 + 400) abgeschätzt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
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Teilnahmefrist: noch 31 Tage
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Teilnahmefrist: noch 26 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 2303dce5-2d30-4a3f-a89d-c5b438d71a88, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand