NetFlow Cyber Threat Intelligence Software
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 1 | 333366USN | 08.10.2025 |
Beschreibung
Für Ermittlungen hinsichtlich der Bekämpfung von Cybercrime soll die Auswertung von sogenannten NetFlow-Daten ermöglicht werden.
Begründung der Direktvergabe
Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 14 Abs. 2 Satz 1 VgV Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Im vorangegangen offenen Verfahren gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 VgV ist kein geeignetes Angebot eingegangen und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden beibehalten. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht dem Auftraggeber nach seinem Ermessen zur Wahl.
Im vorangegangen offenen Verfahren sind keine Angebote eingegangen. Zwar ist dem Verfahren nicht unmittelbar ein offenes Verfahren vorausgegangen, sondern als Zwischenschritt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Allerdings wurde mittelbar vor dem nun durchzuführenden Verfahren ein offenes Verfahren durchgeführt. Der Wortlaut des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV setzt keine Unmittelbarkeit voraus. Aufgrund des geringen zeitlichen Abstands von weniger als einem halben Jahr zwischen Veröffentlichung des offenen Verfahrens und der Durchführung des nun anberaumten Verhandlungsverfahrens würde ein erneutes offenes Verfahren keinen anderen Bieterkreis ansprechen und den Wettbewerb nicht weiter öffnen als das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Insbesondere sind zwischenzeitlich am Markt keine neuen Bieter, die den Bedarf decken könnten, bekannt geworden.
Der Auftraggeber verspricht sich durch die direkte Ansprache von Marktteilnehmern auf dem Weg eines Einladungsverfahrens eine bessere Resonanz des Marktes und damit den größtmöglichen Wettbewerb.
Die Auswahl der Unternehmen, die zur Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt diskriminierungsfrei. Der Auftraggeber lädt alle Unternehmen, die Interesse am vorangegangenen offenen Verfahren gezeigt haben, zum Verfahren ein.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Bayerisches LandeskriminalamtMaillingerstraße 15, 80636 München
- Art des Auftraggebers
- Obere, mittlere oder untere LandesbehördeLandesauftraggeber
- Erfüllungsort
- Maillingerstr. 15, 80636 MünchenNUTS DE212
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Lieferleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- 333366USNnetto, laut Bekanntmachung
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- 124-8010-93/24.3
- Veröffentlicht
- abgesendet Mo., 13.10.2025, 13:48 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- fa53b5ca-eece-4867-a8e1-07f31e17f6feVersion 1
- Verfahrens-ID
- 52995fbe-ec93-47a2-930b-d7b12de7b0ed
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Münchenzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verlängerungen
- höchstens 1
- Optionen
- einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwölf (12) Monaten
- Geschäftszeichen des Loses
- 124-8010-093/24.3
Kategorien (CPV)
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung fa53b5ca-eece-4867-a8e1-07f31e17f6fe, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand