Microsoft Unified Support
Vorgesehene Vergabe
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| nicht veröffentlicht | kein Wert veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
Beschreibung
Gegenstand des Loses
Microsoft Unified Support für 12 Monate
Microsoft Support für 12 Monate
Begründung der Direktvergabe
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die BVG sieht aus den nachfolgenden Gründen den Ausnahmetatbestand analog zu § 13 (2) SektVO, Nr 3b, gegeben, um die Supportleistungen direkt an die Microsoft zu vergeben:
Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen unter anderem über vierhundert Microsoft Serversysteme ein. Diese Rechnerarchitekturen laufen mit dem Betriebssystem der Firma Microsoft. Diese Betriebssysteme bilden die Grundlage für wichtige, unternehmenskritische Anwendungen. Hierbei handelt es sich um Anwendungen schwerpunktmäßig vom Hersteller Microsoft oder auch von Drittanbietern. Folgende microsoftbasierte Server-Anwendungen werden unter anderem im Datennetz der BVG zur Verfügung gestellt:
- Exchange - für die Unternehmenskommunikation mit dem Clientprogramm Outlook
- SQL-Server - diverse Datenbanken als unternehmenskritischer Informationsspeicher
- Anmeldedienste - Sicherheitseinstellungen und Zugriffsbeschränkungen
- Filedienste - Freigaben für Dateien des Users
- Outputmanagement - Druckersteuerung
- Verzeichnisdienste - Zentrale Benutzerdatenbank
- Remote Desktop Services - zentrale Bereitstellung von IVU.Suite
- SCOM - zentrales Monitoring der BVG
- MCM - Softwareverteilungskomponente für Clients
- Defender - zentrale Antivirenschutzlösung für Clients
- BVG Azure - Clouddienste wie beispielsweise Office 365
Außerdem arbeiten ca. 7.200 Arbeitsplatzcomputer der BVG mit Betriebssystemen und Anwendungen der Firma Microsoft.
Die oben genannten Betriebssysteme und Anwendungen stellen die bedeutungsreichsten und wichtigsten rechnergestützten Informationssysteme der BVG dar. Für die Systeme IVU, SAP und RBL sind die microsoftbasierten Komponenten die unverzichtbare Plattform. Sollten die microsoftbasierten Server einen Betriebsstillstand erleiden, sind extrem hohe Kosten und Arbeitsausfälle die Folge. Um die Anforderungen der BVG in Bezug auf Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeiten unternehmenskritischer IT Systeme weiterhin zu erfüllen, muss der Supportvertrag mit der Firma Microsoft verlängert werden, da das in Notsituationen erforderliche spezielle Unterstützungswissen schnell und kompetent zur Verfügung stehen muss.
Die erforderliche Dienstleistung wird in der Form nur von der Firma Microsoft angeboten. Außerdem verfügt die Firma Microsoft als Hersteller der Software über die höchste Kompetenz, wenn es um Klärungsfragen zur Softwarefehlern oder Supportanfragen geht. Nur der Hersteller kennt seine eigenen Spezifika und Roadmaps bzgl. der entsprechenden Produkte am besten.
Im Falle von Fragen und Problemen kann nur Microsoft Services eskalieren und die Fachleute der Produkt- und/oder Entwicklergruppe in Redmond ggf. mit einbinden. Außerdem kann nur der Hersteller auf den Quellcode zugreifen und (Bug-) Fixes mit Hilfe von Produktveränderungen herbeiführen.
Veränderungen der Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens bedingten zudem einen Mehrbedarf an Supportleistungen.
Aus den genannten unternehmensrelevanten Gründen und um den IT-Produktionsprozess nicht zu gefährden, muss der Supportvertrag mit der Firma Microsoft verlängert werden. Sollte es nicht zu einer Bestellung des Supportvertrages kommen, kann der BVG ein immenser wirtschaftlicher Schaden durch einen Produktionsausfall oder -stillstand entstehen. Zur Sicherstellung des Serverbetriebes ist es betriebsnotwendig, den Supportvertrag abzuschließen.
Aus diesen Gründen ist aus Sicht des AG der Ausnahmetatbestand analog zu § 13 (2) SektVO, Nr. 3b, gegeben, um diese Leistungen direkt an die Microsoft zu vergeben.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftHolzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Art des Auftraggebers
- Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches UnternehmenÖffentliches Unternehmen
- Erfüllungsort
- 10179 BerlinNUTS DE300
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Dienstleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenauftraggeber)SektVO
- Art der Bekanntmachung
- Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- BEK-2025-0026
- Veröffentlicht
- abgesendet Fr., 18.07.2025, 16:46 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- 8d452f5d-db10-4ba8-8c7d-cec1d0a83232Version 1
- Verfahrens-ID
- 2b454892-fbc9-4bce-b3f0-abba3155bc7b
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Berlinzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.0
- Laufzeit
- 12 Monate
- Optionen
- keine.
Kategorien (CPV)
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 8d452f5d-db10-4ba8-8c7d-cec1d0a83232, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand