Mauerarbeiten, Bauhaupt Wände, Decken, Maler
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| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| nicht veröffentlicht | 259628,78€ | 17.12.2024Vertragsschluss |
kleinteiligere Mauerwerksarbeiten, zusätzliche Leistungen zur Ausführung der Putzarbeiten, Ausführung der Betonsanierung, Erhaltung bzw. Reparatur der von Fa. AGS vorgehaltenen BE- Einrichtung, Zusätzliche Öffnungen unter der Bodenplatte (Notwendig zur Entfernung schadstoffbelasteter Leitungen), Statische Anforderungen (Ergänzung der Hauptstatik erforderlich wegen der größeren Öffnungen),
Darüber hinaus erfolgte eine Restleistungsübernahme aus dem Gewerk Estrich-/Fliesen-/Bodenbelagsarbeiten, da die ursprünglich beauftragte Firma Insolvenz gegangen ist. Diese stellt ein unvorhersehbares Ereignis dar, das außerhalb des Einfluss-bereichs des Auftraggebers liegt und auch bei aller Sorgfalt nicht vorhergesehen und daher bei der ursprünglichen Bauablaufplanung nicht berücksichtigt werden konnte. Die Restleistungen können nicht, wie in den Vergabeunterlagen aufgeführt an einen anderen Bieter der Ausschreibung vergeben werden, da bereits zwischenzeitlich aufgrund der Gegebenheiten vor Ort im Vergleich zum Hauptvertrag durch ein Nachtragsangebot (EBB- Nachtrag Nr. 1) geändert haben. Die Abänderung der Leistungen war durch eine neu zu bewertende Untergrundbeschaffenheit nach Arbeitsaufnahme der Firma EBB im Bestand notwendig geworden. Damit könnten die anderen Bieter der ursprünglichen Ausschreibung nicht, wie gefordert, bei ihren angebotenen Preisen bleiben. Mit der Beauftragung der Nachtragsleistungen an die Firma AGS Bau GmbH wird gewährleistet, dass eine fristgerechte Fertigstellung der Arbeiten bis zum 12.09.2025 umgesetzt werden kann. Hiermit kann großer Schaden vom AG abgewendet wird, der durch eine Neuausschreibung entstehen
würde. Ein reguläres Vergabeverfahren würde zu erheblichen zeitlichen Schwierigkeiten führen. Es könnte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestfristen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Damit würde es zu einer massiven Bauzeitverzögerung kommen. Selbst ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §10c EU Abs. 2 VOB/A würde bei Einhaltung der Mindestfristen frühestens zum 02.10.2025 zu einer Beauftragung führen. Dies wurde intern durch Kalkulation der Verfahrensschritte und Fristen eindeutig nachgewiesen.
Es käme bei einer Verschiebung der Bauzeiten zu beträchtlichen Zusatzkosten bei den
Folgegewerken, aufgrund von Nachforderungen bzgl. Preisanpassungen durch Auslaufen der
Vertragsfristen von den momentan am Bau beteiligten Firmen.
Mauerarbeiten_BE-Einrichtung, Maurer-, Beton-, Betonsanierungs-, Putz- und Abdichtungsarbeiten
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung dffa2ad0-fd52-450a-8be6-5c5a3397e5a0, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand