Luftsicherheitskontrollen
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 1 | kein Wert veröffentlicht | 09.08.2024Vertragsschluss |
Beschreibung
Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 LuftSiG am Flughafen Köln/Bonn
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4D0ZH7Z0
Begründung der Direktvergabe
Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Durch eine Beleihung der Flughafen Köln-Bonn GmbH ("FKB") wird diese die Passagier- und Gepäckkontrolle nach § 5 LuftSiG anstelle der bisher zuständigen Bundespolizei organisieren und sicherstellen. Voraussichtliches Datum für den Wechsel der Verantwortlichkeit ist der 1.1.2025. Voraussetzung für die Beleihung der FKB durch den Bund ist der Abschluss einer Vereinbarung, in der der Bund die FKB verpflichtet, den bestehenden Vertrag zwischen der Bundespolizei und dem Dienstleistungsunternehmen Securitas Holding GmbH Securitas Holding GmbH und Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG ("Securitas") (Laufzeit bis 31.12.2025) zu übernehmen. Dies ist Voraussetzung für die Beleihung der FKB. Damit besteht ein Ausschließlichkeitsrecht zugunsten der Securitas nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VSVgV bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SektVO, welches den Wettbewerb ausschließt. Der bestehende Vertrag wird ohne Änderungen übernommen. Auch ohne Vertragsübernahme der FKB wäre Securitas bis zum Vertragsablauf am 31.12.2025 Auftragnehmerin. Die FKB wird die vertraglich mögliche Verlängerung des übernommenen Vertrags um ein weiteres Jahr nicht ausüben. Sie befindet sich bereits in der Vorbereitung eines EU-weiten Vergabeverfahrens für die mehrjährige Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen ab dem 1.1.2026, bei dem alle geeigneten Wettbewerber teilnehmen können.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Flughafen Köln/Bonn GmbHHeinrich-Steinmann-Straße 12, 51147 Köln
- Art des Auftraggebers
- Öffentliches Unternehmen
- Erfüllungsort
- 51147 KölnNUTS DEA23
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Dienstleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- FKB_2024_02
- Veröffentlicht
- abgesendet Mi., 14.08.2024, 11:37 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- 2b5aab64-b9a4-40cc-9b5c-3f595a1de0dfVersion 1
- Verfahrens-ID
- 170eb601-9bf1-4792-b381-aa541c83de5e
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Kölnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.2
- Laufzeit
- 01.01.2025 – 31.12.2025
- Verlängerungen
- höchstens 1Der Vertrag kann einmalig seitens des Auftraggebers um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Kategorien (CPV)
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 2b5aab64-b9a4-40cc-9b5c-3f595a1de0df, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand