Vergabekarte
VergabeEU-weitBauleistungenveröffentlicht

Krochmannstraße 55 - Elektro Beleuchtung

Lage: Hamburg (kreisfreie Stadt), Hamburg
Auftragswert
249 Tsd. €
248732€
Angebote
3
eingegangen
Zuschlag erteilt
Do., 30.04.2026
Vertragsschluss 12.05.2026 · bekannt gemacht 20.05.2026

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Sportbeleuchtung Deutschland GmbHKleinstunternehmen3248732€30.04.2026Vertrag 12.05.2026

Beschreibung

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
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Sanierung und Erweiterung der Beleuchtungsanlage für die Handball-Bundesliga.In der Sporthalle soll die bestehende Sportbeleuchtung zurückgebaut und durch eine moderne, zeitgemäße LED-Beleuchtung ersetzt werden. Es gibt zwei verschiedene Beleuchtungssysteme - eines für professionelle Sportevents, die die Vorgaben der Handball-Bundesliga zu erfüllen hat, und eines für Amateur-Sportarten, Schul- und Vereinssport. Die neue Anlage soll über DMX und DALI gesteuert werden.
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Hier: Elektro Beleuchtung
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1. Rechnerischer Nachweises über die Erfüllung der vorgegebenen Beleuchtungs-Anforderungen
2. Erstellung eines DMX-Steuerungskonzepts mit DALI-Schnittstellen
3. Demontage der Bestandsleuchten
4. Lieferung und Einbau der Leuchten, inkl. Verkabelung und Befestigungsbügel
5. Verlegung und Anschluss der DMX-Steuerleitungen und der Hardware
6. Programmierung der erarbeiteten Lichtszenen für Sport- und Nutzungsszenarien
7. Einleuchten, Inbetriebnahme, Abnahme und Revisionsunterlagen
8. Gutachten zur Erfüllung der Anforderungen insbesondere der Handball-Bundesligauflistung der Arbeiten

Zusätzliche Informationen

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 …

Vollständig anzeigen

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
- Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Eckdaten

Vergabestelle
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
Erfüllungsort
Krochmannstraße 55, 22297 HamburgNUTS DE600
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VOB/A (EU)
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
336000€netto, laut Bekanntmachung
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
GMH VOB OV 025-26 IE
Veröffentlicht
abgesendet Di., 19.05.2026, 13:08 Uhr MESZ
Bekanntmachung
c937db19-a00f-4cee-94de-83e58b9b22f8Version 1
Verfahrens-ID
16a6adcc-6223-491d-bd7a-ad3ba7400ec5
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
Laufzeit
3 Monate

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausschreibungansehen
  2. Vergabediese Seite

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung c937db19-a00f-4cee-94de-83e58b9b22f8, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand