Vergabekarte
ÄnderungEU-weitBauleistungenveröffentlicht

Komplexe Ertüchtigung und Teilumbau der EÜ Chemnitzer Viadukt (ehem.Beckerbrücke), Strecke 6258, km 82,360

Lage: Chemnitz (kreisfreie Stadt), Sachsen

Änderung eines bestehenden Auftrags

Lä 308 Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.
Auftragswert
nicht veröffentlicht
kein Gesamtwert; Werte je Los unten
Auftragnehmer
Änderungsgrund
Zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB)
Änderung bekannt gemacht
Mi., 24.07.2024

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
STRABAG AGnicht veröffentlicht1000000€11.02.2022Vertrag 22.02.2022

Beschreibung

Ertüchtigung und Teilneubau der bestehenden ca. 275m langen Stahlbrücke Chemnitzer Viadukt (Strecke 6258, km 82,360) einschließlich Oberbau- und Oberleitungsarbeiten. Die Brücke weist in Längsrichtung 12 Öffnungen (2 Bogenfachwerke; 10 Balkenträger) und in Querrichtung vier Überbauten auf. Nach der Ertüchtigung soll ein zweigleisiger Bahnbetrieb auf den mittleren Überbauten stattfinden.

Zusätzliche Informationen

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des …

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Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.

Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

Eckdaten

Vergabestelle
DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
Erfüllungsort
09120 ChemnitzNUTS DED41
Verfahrensart
nicht angegeben
Auftragsart
Bauleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenauftraggeber)SektVO
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
21FEI51613
Veröffentlicht
abgesendet Di., 23.07.2024, 13:57 Uhr MESZ
Bekanntmachung
b4e8d7ce-e2a8-4f8f-a2ab-7d0cfdfba86fVersion 1
Verfahrens-ID
cf21434e-d521-4103-a6a9-cbd9f7057493
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bonnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.2
Laufzeit
09.05.2022 – 31.12.2026

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung b4e8d7ce-e2a8-4f8f-a2ab-7d0cfdfba86f, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand