Klassengeld RLP
Vorgesehene Vergabe
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| nicht veröffentlicht | 1 € (Platzhalter, kein Auftragswert) | 16.09.2024 |
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) beabsichtigt, eine digitale Bezahlungslösung für sämtliche allgemein- und berufsbildenden Schulen in privater, kirchlicher und staatlicher Trägerschaft in Rheinland-Pfalz bereitzustellen. Diese Lösung soll schulrelevante Zahlungsprozesse abbilden und eine „stand-alone“ Lösung sein. RLP hat sich in diesem Zusammenhang entschieden, die Software Klassengeld des Anbieters Untis GmbH einzusetzen.
Gegenstand des Loses
Als sich wiederholende Daueraufgabe sind Lehrkräfte mit dem Einsammeln von Geldern für Materialien, zur Umsetzung pädagogischer Angebote, wie Klassenfahrten, Wandertage oder dem Besuch von außerschulischen Lernorten betraut. Lehrkräften soll hierzu ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung gestellt werden, mit dem eine zentrale Erfassung, visuelle Darstellung, effektive Verwaltung finanzieller Angelegenheiten einer Schule/ Klasse sowie eine automatisierte Gesamtdarstellung von Zu- und Abflüssen (im Sinne der schulischen Transparenzherstellung sowie Rechenschaftslegung inklusive Umsatzsteuerausweis) von Geldern möglich ist und sich aus der Nutzung der Software Arbeitsaufwände in diesem Kontext reduzieren lassen. Dabei sollen Schulen die Möglichkeit erhalten, eine Entwicklung hin zur bargeldlosen Schule anzustoßen, um damit auch Problematiken wie Bargeldverlust durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, sichere Bargeldverwaltung in der Schule, Einsicht des Geldeinganges für Sorgeberechtigte zu ermöglichen.
Zusätzliche Informationen
Bei der Angabe des Auftragswertes handelt es sich um eine fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.
Begründung der Direktvergabe
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Es sprechen jedoch überzeugende Argumente dafür, dass eine Beauftragung der Firma Untis GmbH zur Bereitstellung des Produktes „Klassengeld“ für alle Schulen in Rheinland-Pfalz über einen Pilotierungs-Zeitraum von 2 Jahren unter Rückgriff auf den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV in vergaberechtlich zulässiger Art und Weise im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne einer Direktvergabe erfolgen kann.
Im Vergleich der auf dem Markt verfügbaren Softwareprodukte zum schulischen Finanzmanagement zeigt sich, dass das Produkt Klassengeld an mehreren definierten Muss-Kriterien Alleinstellungsmerkmale aufweist.
Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die Funktionalitäten von Klassengeld deutlich vor anderen Marktteilnehmern liegen und für Schulen in Rheinland-Pfalz ein sofort und umfänglich nutzbares Werkzeug für alle schulischen Szenarien in Bezug auf das Finanzmanagement darstellt. Alle weiteren potenziellen Anbieter müssten Softwareentwicklung erst betreiben, was wiederum eine Pilotierung und damit Evaluation unvorhergesehen lange aufschiebt oder nur unvollständig und damit nicht aussagekräftig umgesetzt werden kann.
Das Produkt Klassengeld verfügt bereits jetzt über realisierte Schnittstellen, die einen automatisierten Zugriff von Nutzerinnen und Nutzern an im Land stark verbreiteten Softwarelösungen an Schulen möglich machen und an Softwarekomponenten die vom Land selbst für Schulen angeboten werden. Dies macht eine technische Entwicklung von Schnittstellen obsolet und bedarf keiner zusätzlichen finanziellen Aufwände. So haben die Schulen die Möglichkeit, einen Zugang über das Produkt oder über das landeseigene Identitätsmanagementsystem zu finden ohne, dass hierzu im Sinne der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weitere Kosten entstehen.
Vor dem Hintergrund der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Leistungsbestimmung der technischen Spezifikationen führt dies dazu, dass der Auftrag derzeit nur von einem einzigen Unternehmen, nämlich der Untis GmbH, erbracht bzw. bereitgestellt werden kann, so dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Bildungsministerium Rheinland-PfalzMittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
- Art des Auftraggebers
- Obere, mittlere oder untere LandesbehördeLandesauftraggeber
- Erfüllungsort
- 55116 MainzNUTS DEB35
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Lieferleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- TB 4/2024
- Veröffentlicht
- abgesendet Mo., 30.09.2024, 02:00 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- 5fa3194a-8a8d-4f11-9b11-ee1b74fc18e3Version 1
- Verfahrens-ID
- ea820cc4-4335-43f0-9dd2-3a46c7e9ffda
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainzzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.2
- Laufzeit
- 14.10.2024 – 13.10.2026
- Geschäftszeichen des Loses
- TB 4/24
Kategorien (CPV)
Verlauf des Verfahrens
- Vergabediese Seite
- Vergabeansehen
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 5fa3194a-8a8d-4f11-9b11-ee1b74fc18e3, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand