IT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 3 | 2640000€ | 02.05.2025 |
Beschreibung
Das Bestandssystem (BMC Remedy) ist technisch überaltert und fällt aus dem Support des Herstellers. Die ITK Rheinland beabsichtigt die Erstellung eines multimandantenfähigen, modularen und konfigurierbaren IT-Servicemanagementsystems (ITSM-System) als Gesamtsystem, inkl. Service und Support zu beauftragen, um den IT – Betrieb aufrecht zu erhalten und neuen Anforderungen für die Serviceerbringung gerecht zu werden (genaue Informationen gem. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).
Zusätzliche Informationen
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1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksameEigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
7. Nach Ablauf der Angebotsfrist für die verbindlichen (Erst-)Angebote sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist (15.05.2025) an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern.
8. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 2.640.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Der Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge sowie der Wert der Ausschreibung wurden jeweils mit der Höchstabnahmemenge angegeben. Der (Gesamt-)Wert dieser Rahmenvereinbarung sowie der genaue (Auftrags-)Wert unterliegt Geschäftsgeheimnissen und wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)Hammfelddamm 4, 41460 Neuss
- Art des Auftraggebers
- Körperschaft des öffentlichen Rechts auf KommunalebeneKommunaler Auftraggeber
- Erfüllungsort
- Rhein-Kreis Neuss – Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Rhein-Kreis Neuss Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Düsseldorf Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Grevenbroich Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Dormagen Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Jüchen Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Kaarst Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Korschenbroich Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Meerbusch Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Mönchengladbach Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Stadt Neuss Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Gemeinde Rommerskirchen Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen., Zweckverband Landfolge Garzweiler, 41812 ErkelenzNUTS DEA1D
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Lieferleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- 2200000€netto, laut Bekanntmachung
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2640000€Obergrenze, kein Auftragswert
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- ITSM-System
- Veröffentlicht
- abgesendet Di., 27.05.2025, 18:39 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- f4f3a2af-bbfe-42e2-acba-59f18891fc11Version 1
- Verfahrens-ID
- 53a213e2-a2b2-4268-85e8-0239ba5f9f8c
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Kölnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.0
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verlängerungen
- höchstens 2
- Optionen
- Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre (48 Monate) (Grundlaufzeit). Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber das einseitige Optionsrecht zu, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils zwölf (12) weitere Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt folglich 72 Monate. Macht der Auftraggeber von dieser/n Option/en Gebrauch, hat er dem Auftragnehmer die Verlängerung jeweils drei (3) Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gem. § 126b BGB anzukündigen. Die Überschreitung der Regellaufzeit ist gem. § 21 Abs. 6 VgV gerechtfertigt. Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Durch das Erfordernis der hohen Individualisierung bereits zu Beginn des Projekts (u.a. Vorliegen sämtlicher Schnittschnellen bis zum Zeitpunkt der Produktivstellung (vgl. Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog) fallen für den Auftraggeber vermehrte Aufwendungen bei der Erbringung der Leistung an, die es rechtfertigen, dem Auftragnehmer mit Rücksicht darauf eine Amortisation zuzugestehen, die sich jedoch erst im Rahmen einer Regellaufzeit von vier Jahren überschreitenden Vertragsdauer einstellen wird.
- Geschäftszeichen des Loses
- E27478831
Kategorien (CPV)
Verlauf des Verfahrens
- Ausschreibungansehen
- Vergabediese Seite
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung f4f3a2af-bbfe-42e2-acba-59f18891fc11, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand