Generalsanierung Michel-Buck-Schule, Malerarbeiten
Angebotsfrist: morgen
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
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| 12 | 40397€ | 27.08.2026Vertrag 09.09.2026 |
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
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Am Standort Hebebrandstr. 1 ist die Neugründung einer 6-zügigen Campusschule geplant. Die Neugründung des Schulstandortes erfordert die Errichtung einer Dreifeldsporthalle. Diese soll auf dem zukünftig entstehenden Baufeld des abzureißenden Gebäudes 05 entstehen.
Die Sporthalle wird als Versammlungsstätte geplant und muss den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen.
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Hier: Maler
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Bei der Sporthalle handelt es sich um eine Dreifeld-Halle mit Schul- und Vereinsnutzung, inkl. Nebenräume. Der Sporthallenbau ist zweigeschossig ausgebildet und erhält eine Tribüne die über zwei Treppen zu erreichen ist. Neben der Haupterschließung der Halle über Eingänge von außen ist der Neubau mittels eines geschlossenen Brückenbauwerks vom Bestandsbau aus zugänglich. Die Sporthalle ist als Versammlungsstätte deklariert.
Die Sporthalle ist als Stahlbeton-Massivbau konzipiert und wird flach gegründet.
Es sind Malerarbeiten gem. LV zu errichten.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
- Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung e70321c4-c4a1-4fe3-9b9d-bdfb766e13df, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand