Gleiter
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 1 | kein Wert veröffentlicht | 25.11.2025Vertragsschluss |
Beschreibung
Gegenstand des Loses
Für die Durchführung laufender und kommender Forschungsaufgaben wird zum einen ein autonomer Unterwassergleiter, um Wasserqualität, Mikrostrukturen und Sedimentlast in der Wassersäule bis 1000m Tiefe über längere Zeiträume zu profilieren (POS1). Zum anderen (POS2) wird ein autonomer Unterwassergleiter mit einer operationellen Tauchtiefe bis 1.000 m benötigt, um neue Sensoren und Methoden zu entwickeln, zu implementieren und in-situ zu evaluieren.
Beschaffung Gleiter
Zusätzliche Informationen
Vollständig anzeigen
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Begründung der Direktvergabe
Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Fortentwicklung mit bestehenden Systemen
Eckdaten
- Vergabestelle
- Universität Bremen - Zentraler EinkaufBibliothekstrasse 1 / VWG 1110, 28359 Bremen
- Art des Auftraggebers
- Körperschaft des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
- Erfüllungsort
- 28359 BremenNUTS DE501
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Lieferleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- UNI-31-2025-0063
- Veröffentlicht
- abgesendet Mo., 01.12.2025, 16:09 Uhr MEZ
- Bekanntmachung
- a5c0639e-b468-471e-a910-e5514371d523Version 1
- Verfahrens-ID
- 56226695-988a-466d-a595-b7b5d6108036
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.0
- Laufzeit
- 25.11.2025 – 27.02.2026
Kategorien (CPV)
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung a5c0639e-b468-471e-a910-e5514371d523, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand