Starkstrom-, Schwachstromanlagen und Gebäudeautomation
Angebotsfrist: noch 8 Tage
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 1 | 110390,77€ | 25.06.2026Vertrag 26.06.2026 |
Das Gebäude wird im Zuge mehrerer Baumaßnahmen in den Jahren 2026 und 2027/2028 im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung abschnittsweise saniert. Der Fokus liegt auf der Errichtung eines neuen GA-Systems und sukzessiver Aufschaltung der Anlagen im Zuge der Maßnahmen der betriebstechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung, Kälte und Sanitär.
Für die WC-Bereiche 7.OG bis EG ist eine RLT-Anlage geplant, die auf einen neuen Automationsschwerpunkt (ASP) im 7.OG aufgeschaltet wird. Alle Brandschutzklappen des Versorgungsbereichs sind auf dem neuen ASP aufzuschalten. Hierzu werden dezentrale I/O-Module mit BACnet MSTP eingesetzt, um den Verkabelungsaufwand gering zu halten und den neuen ASP klein zu halten.
Die Anpassungen im Heizungssystem müssen auf den in der Maßnahme 2025 von Kieback & Peter errichteten ASP nachgerüstet / ergänzt werden.
Hierzu zählt in erster Linie eine Vorregelung der Fernwärme für die Versorgung der RLT-Anlage Zuschauersaal.
Für die Erneuerung des Heizkreisverteilers müssen die Feldgeräte erhaltend demontiert und nach Abschluss wieder montiert und in Betrieb genommen werden.
Alle Erneuerungen müssen entsprechend im Quanteon MBE-System von Kieback & Peter nachgeführt und ergänzt werden
Das Leistungsverzeichnis der Gebäudeautomation umfasst:
- Demontage und Wiedermontage der Feldgeräte des Bestandsheizkreisverteilers, der erneuert wird,
- Nachführung Regelung des Heizkreises FW-Übergabe mit Feldgeräten, Schaltschrankbauteilen und Dienstleistungsanteil,
- Aufschaltung der neuen RLT-Anlage und Brandschutzklappen über kommunikative, dezentrale I/O-Module,
- Baustellenherrichtung und Inbetriebnahme.
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird.
Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung
(a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder
(b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt,
behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen.
Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 441f0729-fd23-4cca-a738-e940488cd5b6, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand