Ermittlung von Überflutungsflächen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-HWRM-RL - Dhünn und Mutzbach
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| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| nicht veröffentlicht | 0 € (Platzhalter, kein Auftragswert) | 05.07.2022Vertrag 19.07.2022 |
NT 5, NT 6
Bearbeitung mit dem gleichen AN (Erstellung des hydronumerischen Modells) ist zwingend erforderlich, da bereits vorliegende Ergebnisse und Grundlagendaten weiterbearbeitet und werden. Bei einem Wechsel des AN ist mit erheblichen Terminverzögerungen und Zusatzkosten zu rechnen. Ein Wechsel des AN ist daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu
befürworten und die angebotenen Leistungen sind für den termingerechten Projektfortschritt zwingend erforderlich.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 9ecea3b8-de76-44ca-b9bc-2c0b7dfea43b, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand