BLB NRW BB / DU / BB1 / LV-Stellung Uedem / Bürogeb. ZLO Anbau WRKA / Elektroinstallation und Fernmeldetechnik / 080-26-00718
Teilnahmefrist: noch 23 Tage
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| nicht veröffentlicht | 481560,10€ | 23.05.2022Vertragsschluss |
Für den Nachtrag 13 wurden durch Cityschutz die LWL -Leitungen für die GA mit in den Bestand verlegt. In Abstimmung dazu wurde festgelegt, dass auch die Spleißboxen montiert werden sollen. Nachtrag 14 - Im LV ist der Überspannungsschutz als Hutschienenmontage für den Verteilereinbau ausgeschrieben, für Kupferleitungen im Bestand ist so ein zusätzliches Gehäuse erforderlich, dies ist in diesem Nachtrag enthalten. Nachtrag 15 - in Abstimmung mit dem Brandschutz Stadt Jena sowie dem Sachverständigen vom TÜV THüringen sind im 2.OG keine zusätzlichen Rauchmelder an den Akustikelementen notwendig. Der Nachtrag beinhaltet den Rückbau der bereits verlegten Leitungen. Nachtrag 16 - aus Platzgründen im Foyer ist die Bedienstelle der BOS-Anlage mit auf das FIBS der Feuerwehr zu integrieren, da das FIBS bereits geliefert ist, muss der Umbau nachträglich erfolgen. Der Nachtrag 17 - für den Kabelzug im Bestandsgebäude ist es erforderlich in Teilbereichen die vorhandenen Trassen zu erweitern. Zudem sind bestehende Schotte zu öffnen und wieder zu verschließen. Dies war in diesem Umfang im LV nicht berücksichtigt.
Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 18.07.2022; Leistungsende 21.03.2023 Werk- und Montageplanung bis 15.07.2022 * Beschreibung der Beschaffung: 1 Rufanlage für Behindertengerechtes WC,Gegensprechanlage Haupteingang als Stele / 3x Nebeneingänge als EinbauKameraüberwachung mit 5 Kameras an der Fassade, 1x HaupteingangFluchttürsteuerung von 5 Ausgängen mit Fernfreigabe über BUSBrandmeldeanlage (flächendeckend, außer Sanitärräume)- separate Aufschaltung auf die Feuerwehr, FIBS, - Abgesetztes Bedienfeld im Bestand -ca. 36 Handmelder- ca. 5 Rauchansaugmelder- ca. 200 Mehrfachsensormelder- ca. 95 optische und 13 akustische Signalgeber- ca. 9km BrandmeldekabelEinbruchmeldeanlage- ca. 40 Bewegungsmelder- ca. 8 überwachte TürenÜbertragungsnetz- 6 Datenracks auf 3 Ebenen- ca. 50 Patchfelder 19-Zoll-Einbau- ca. 290 Datendoppeldosen / 80 Dateneinzeldosen- ca. 44km Datenleitung Cat 7a AWG22- ca. 800 Patchkabel Kupfer- ca. 2m Außenkabel Kupfer- ca. 5km Installationsleitung/Busleitung- ca. 3km LWL-Universalleitungen OM5 bzw. OS2"
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist - soweit unter III.1.1-1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege einzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Teilnahmefrist: noch 23 Tage
Angebotsfrist: noch 22 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 992d9a20-bbd8-4be7-96d1-ba4ff55d2dff, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand