Vergabekarte
VergabeEx-ante-TransparenzEU-weitLieferleistungenveröffentlicht

Exoskop

Lage: Magdeburg (kreisfreie Stadt), Sachsen-Anhalt

Beabsichtigte Direktvergabe (Ex-ante-Transparenz)

Die Vergabestelle gibt bekannt, den Auftrag ohne vorherige Ausschreibung an das genannte Unternehmen vergeben zu wollen. Das ist noch kein geschlossener Vertrag; diese Bekanntmachung zählt nicht in Vergabestatistiken.
Auftragswert
416 Tsd. €
416499,88€
Vorgesehener Auftragnehmer
Angebote
nicht veröffentlicht
Bekannt gemacht
Di., 25.11.2025

Vorgesehene Vergabe

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Olympus Deutschland GmbHGroßunternehmennicht veröffentlicht416499,88€nicht veröffentlicht

Beschreibung

Die Anschaffung des Exoskops dient der Optimierung der Patientenversorgung, der Verbesserung der chirurgischen Ausbildung und der wissenschaftlichen Evaluierung dieser Technologie. Das Gerät wird regelmäßig für mikrochirurgische Eingriffe am Gehirn und an der Wirbelsäule eingesetzt und bietet dabei nicht nur eine herausragende Bildqualität, sondern auch essenzielle Fluoreszenzbildgebungsfunktionen für Tumorresektionen und vaskuläre Eingriffe. Gleichzeitig wird es in die Facharztweiterbildung integriert, um Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in der Nutzung dieser innovativen Technologie auszubilden.

Gegenstand des Loses

Ein entscheidender Aspekt bei der Auswahl des Exoskops ist die vollständige Integration wesentlicher intraoperativer Bildgebungstechnologien, insbesondere der Fluoreszenzbildgebung für Tumor- und vaskuläre Operationen. Die Ausstattung mit Nahinfrarot (NIR)- und Blaulicht-Technologie ermöglicht die gezielte Darstellung von Tumorgewebe (z. B. nach 5-ALA- oder ICG-Gabe) sowie vaskulären Strukturen. Dies trägt zu einer präziseren Resektion und einer erhöhten intraoperativen Sicherheit bei. Somit vereint das Exoskop alle wesentlichen Funktionen eines modernen Operationsmikroskops, erweitert um die Vorteile einer flexibleren Arbeitsweise und einer verbesserten intraoperativen Visualisierung für das
gesamte OP-Team.
Mit dem zu beschaffenden System der Fa. Olympus, sind diese Voraussetzungen gegeben. Weitere Merkmale sind:
 Exoskop mit fahrbaren Bodenstativ
 Simultane 4K-3D-Technologie für kontrastreiche Bilder, eine präzise Darstellung anatomischer Details und eine natürliche 3D-Bilddarstellung
 Bildgebungsmodi: ICG (4K-3D Fluoreszenz), Blaulicht (5-ALA), Narrow Band Imaging (NBI)
 Kaltlicht LED-Lichtquelle mit dedizierten LED’S für die erforderlichen Wellenlängen, so dass auf Filter verzichtet werden kann.
 Arbeitsabstand von mindestens 220 bis 550 mm
 Optischer und digitaler Zoom. Insgesamt 26-fache Vergrößerung für mehr Details mit drei Vergrößerungsstufen beim digitalen Zoom (1.0/1.5/2.0)
Optionale Anzeige des Bildmittelpunktes über ein Kreuz zur besseren Positionierung der Kameraeinheit und damit der Genauigkeit des Autofokus.
 Kompakte und kleine Kameraeinheit für frei zugängliches Operationsfeld und mehr Raum für Hand- und Instrumentenbewegungen.
 Fernsteuerung der Kameraeinheit via Fußschalter zur Feinjustierung bzw. Positionierung der Kamera
 Kameraeinheit mit Fernbedienschalter, die vom Operateur einsehbar und aus einer sitzenden Position vom Operateur bedienbar sind
 Einhändiges Manövrieren und Nachjustieren der Kamera durch den Operateur während der OP zum Korrigieren der Position oder zur Neupositionierung der Kamera
 Leichtgängiger & langer Tragarm für höhere Flexibilität bei der Positionierung des Systems bei unterschiedlichen Prozeduren (6-Achsen, in der Höhe bis ca. 2.270 mm, in der Länge ca. 1.500 mm)
 Einhändiges Manövrieren und Nachjustieren des Tragarms während der OP durch den Operateur zum Korrigieren der Position oder zur Neupositionierung des Tragarms
 Einfaches und schnelles steriles Beziehen der Kameraeinheit und des Tragarms durch eine Person ohne Auswahl einer Systemeinstellung
 Kein Umrüsten bei subokzipitalen Zugängen und einfache Positionierung bei retrosigmoidalen Zugängen
 Kompakte und mobile Einheit bestehend aus Basissystem und max. 2 funktionellen Einheiten (großer und kleiner Monitor auf Stativwagen).

Lieferung/Service
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, inklusive Abladen, Einbringung, Aufstellen und betriebsfertige Montage und Einweisung.
- Einweisung der Mitarbeiter (mind. 2 Termine)
- Garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen für 10 Jahre ab Abnahme
- Servicelehrgang für 1 Mitarbeiter
- Servicestützpunkt in Deutschland
Es muss ein Angebot für einen Vollwartungsvertrag beigefügt werden.
Das Angebot beinhaltet:
• Wartungsfristen
• Materialkosten
• Arbeitsumfang und –kosten
• Laufzeit
- Angabe der jährlichen Kosten pro Gerät im Zeitraum der Gewährleistung
- Angabe der jährlichen Kosten nach Ablauf der Gewährleistung

Zusätzliche Informationen

Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche …

Vollständig anzeigen

Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebsund
Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39
Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum
(Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten
AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135
Abs. 3 Nr. 3 GWB.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2
tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein
Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte
Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können
Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Begründung der Direktvergabe

Aufträge gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2014/24/EU, die nicht in den Geltungsumfang der Richtlinie 2014/25/EU fallen. Ein entscheidender Aspekt bei der Auswahl des Exoskops ist die vollständige Integration wesentlicher intraoperativer Bildgebungstechnologien, insbesondere der Fluoreszenzbildgebung für Tumor- und vaskuläre Operationen. Die Ausstattung mit Nahinfrarot (NIR)- und Blaulicht-Technologie ermöglicht die gezielte Darstellung von Tumorgewebe (z. B. nach 5-ALA- oder ICG-Gabe) sowie vaskulären Strukturen. Dies trägt zu einer präziseren Resektion und einer erhöhten intraoperativen Sicherheit bei. Somit vereint das Exoskop alle wesentlichen Funktionen eines modernen Operationsmikroskops, erweitert um die Vorteile einer flexibleren Arbeitsweise und einer verbesserten intraoperativen Visualisierung für das
gesamte OP-Team.
Mit dem zu beschaffenden System der Fa. Olympus, sind diese Voraussetzungen gegeben. Weitere Merkmale sind:
 Exoskop mit fahrbaren Bodenstativ
 Simultane 4K-3D-Technologie für kontrastreiche Bilder, eine präzise Darstellung anatomischer Details und eine natürliche 3D-Bilddarstellung
 Bildgebungsmodi: ICG (4K-3D Fluoreszenz), Blaulicht (5-ALA), Narrow Band Imaging (NBI)
 Kaltlicht LED-Lichtquelle mit dedizierten LED’S für die erforderlichen Wellenlängen, so dass auf Filter verzichtet werden kann.
 Arbeitsabstand von mindestens 220 bis 550 mm
 Optischer und digitaler Zoom. Insgesamt 26-fache Vergrößerung für mehr Details mit drei Vergrößerungsstufen beim digitalen Zoom (1.0/1.5/2.0)
Optionale Anzeige des Bildmittelpunktes über ein Kreuz zur besseren Positionierung der Kameraeinheit und damit der Genauigkeit des Autofokus.
 Kompakte und kleine Kameraeinheit für frei zugängliches Operationsfeld und mehr Raum für Hand- und Instrumentenbewegungen.
 Fernsteuerung der Kameraeinheit via Fußschalter zur Feinjustierung bzw. Positionierung der Kamera
 Kameraeinheit mit Fernbedienschalter, die vom Operateur einsehbar und aus einer sitzenden Position vom Operateur bedienbar sind
 Einhändiges Manövrieren und Nachjustieren der Kamera durch den Operateur während der OP zum Korrigieren der Position oder zur Neupositionierung der Kamera
 Leichtgängiger & langer Tragarm für höhere Flexibilität bei der Positionierung des Systems bei unterschiedlichen Prozeduren (6-Achsen, in der Höhe bis ca. 2.270 mm, in der Länge ca. 1.500 mm)
 Einhändiges Manövrieren und Nachjustieren des Tragarms während der OP durch den Operateur zum Korrigieren der Position oder zur Neupositionierung des Tragarms
 Einfaches und schnelles steriles Beziehen der Kameraeinheit und des Tragarms durch eine Person ohne Auswahl einer Systemeinstellung
 Kein Umrüsten bei subokzipitalen Zugängen und einfache Positionierung bei retrosigmoidalen Zugängen
 Kompakte und mobile Einheit bestehend aus Basissystem und max. 2 funktionellen Einheiten (großer und kleiner Monitor auf Stativwagen).

Lieferung/Service
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, inklusive Abladen, Einbringung, Aufstellen und betriebsfertige Montage und Einweisung.
- Einweisung der Mitarbeiter (mind. 2 Termine)
- Garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen für 10 Jahre ab Abnahme
- Servicelehrgang für 1 Mitarbeiter
- Servicestützpunkt in Deutschland
Es muss ein Angebot für einen Vollwartungsvertrag beigefügt werden.
Das Angebot beinhaltet:
• Wartungsfristen
• Materialkosten
• Arbeitsumfang und –kosten
• Laufzeit
- Angabe der jährlichen Kosten pro Gerät im Zeitraum der Gewährleistung
- Angabe der jährlichen Kosten nach Ablauf der Gewährleistung

Eckdaten

Vergabestelle
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg
Art des Auftraggebers
Anstalt des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
Erfüllungsort
Leipziger Straße 44, 39120 MagdeburgNUTS DEE03
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Auftragsart
Lieferleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
54/2025/EU/E15
Veröffentlicht
abgesendet Mo., 24.11.2025, 12:43 Uhr MEZ
Bekanntmachung
c25f5c2b-bdd4-4860-a0f0-d8178c46b78fVersion 1
Verfahrens-ID
21e3c8bc-8ead-4259-b688-300a961cf9b7
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)zuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
Laufzeit
Unbefristet

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Vergabediese Seite
  2. Vergabeansehen

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung c25f5c2b-bdd4-4860-a0f0-d8178c46b78f, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand