ex post: Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2 | 800000000€Höchstwert Rahmenvereinbarung | 02.07.2025Vertrag 15.07.2025 |
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) hat in diesem Verfahren einen Vertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen geschlossen, die für das UKB Beschaffungsdienstleistungen und damit assoziierte Dienstleistungen erbringen soll.
Gegenstand des Loses
Das UKB ist derzeit Gesellschafter der EK-UNICO GmbH, einer Einkaufsgemeinschaft von dreizehn deutschen Universitätskliniken. Voraussichtlich mit Wirkung zum 31.12.2025 wird das UKB freiwillig aus der Gesellschaft austreten. Das UKB beabsichtigt mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen (Auftragnehmer), die für das UKB Beschaffungsdienstleistungen und damit assoziierte Dienstleistungen in den folgenden Sortimenten erbringt: - Medizinisches und pflegerisches Verbrauchsmaterial und Implantate (Medicalprodukte) - Laborbedarf - Medizin- und Labortechnik einschließlich medizinischer Gebrauchsgegenstände (wie z.B. Infusionsständer) - Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf, IT-Hardware und -Software Im Leistungsumfang nicht enthalten sind Leistungen bzgl. des Sortiments der Apotheke.
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD8A0
Eckdaten
- Vergabestelle
- Universitätsklinikum Bonn AöRVenusberg-Campus 1, 53127 Bonn
- Art des Auftraggebers
- Anstalt des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
- Erfüllungsort
- Europäischer WirtschaftsraumKarte und Region: Zuordnung nach Sitz der Vergabestelle
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Auftragsart
- Dienstleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 800000000€Obergrenze, kein Auftragswert
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- 2025-03
- Veröffentlicht
- abgesendet Di., 15.07.2025, 18:41 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- e251e89a-be75-43da-8151-f2ac1d2efe3aVersion 1
- Verfahrens-ID
- d7983378-ff23-482b-a02a-a690e6202990
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Kölnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Verlängerungen
- höchstens 1Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Mit dem 01.01.2026 beginnen die Leistungspflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten mit Wirkung zum 31.12.2028 ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt, endet die Laufzeit des Vertrags grundsätzlich mit Ablauf des 31.12.2030 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag um zwei weitere Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird.
Kategorien (CPV)
Verlauf des Verfahrens
- Ausschreibungansehen
- Vergabediese Seite
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung e251e89a-be75-43da-8151-f2ac1d2efe3a, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand