Generalsanierung Michel-Buck-Schule, Malerarbeiten
Angebotsfrist: morgen
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
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| 9 | 499777€ | 13.05.2026Vertrag 26.05.2026 |
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
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Das Schulgebäude soll für eine zukünftige 7-Zügigkeit saniert und ausgebaut werden. Ziel der Sanierung ist das Erreichen der Gebäudezustandsklasse 2 unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes (Substanzerhalt) und der Anforderungen der Inklusion. Während der Bauzeit ist der Schulbetrieb an den Standort Telemannstr. ausgelagert. Die Schulleitung / Verwaltung verbleibt während der BM im Anbau. Die Ausführung erfolgt in entsprechenden Abschnitten.
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Hier: Maler
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Baustelleneinrichtung, Wandfarben entschichten, Vorbereitung Untergrund, Wände und Decken, Farbanstrich Decken Dispersion, Farbanstrich Decken Dispersions-Silikatfarbe, Farbanstrich Unterzüge und Abkastungen, Farbanstrich Wände Dispersion, Farbanstrich Leibungen Dispersion, Farbanstrich Wände Dispersions-Silikatfarbe, Lackierarbeiten - Untergrundvorbereitungen Innen, Lackierarbeiten - Innen, Lackierarbeiten - Außen, Stundensätze/ Material
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
- Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 6efec674-2a04-4a24-8d71-2283b9d64dc5, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand