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VergabeEU-weitLieferleistungenveröffentlicht

Automatisches Wägesystem

Landeslabor Berlin-BrandenburgLandFrankfurt (O) · Frankfurt
Lage: Frankfurt (Oder) (kreisfreie Stadt), Brandenburg
Auftragswert
185 Tsd. €
185301€
Angebote
1
eingegangen
Zuschlag / Vertragsschluss
Mo., 12.08.2024
bekannt gemacht 11.09.2024

Ergebnis

Zuschläge nach Losen
AuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
Comde-Derenda GmbHKleines Unternehmen1185301€12.08.2024Vertragsschluss

Beschreibung

Lieferung und Installation eines automatischen klimatisierten Wägesystems einschließlich Computerhardware und Software zur Bestimmung der PM10- und PM2,5-Massenkonzentration des Schwebstaubes nach DIN EN 12341 : 2023.

Gegenstand des Loses

Im Preis müssen Lieferung frei Haus, Aufbau und Installation des Wägesystems, Tests von Applikationen sowie eine Einweisung-Vor-Ort der Mitarbeiter/innen für die Bedienung des Messsystems enthalten sein. Als Abnahmevoraussetzung ist die vollständige Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Zusätzliche Informationen

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5862LK

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Auch wenn der Schätzwert mit knapp unter dem EU-Schwellenwert von 221.000 EUR liegt, wird die VgV ausgewählt. Da die Investitionsplanungsangaben bereits aus dem Jahr 2023 stammen, ist nicht auszuschließen, dass der EU-Schwellenwert 2024 erreicht werden kann. Für die Anforderung an eine Ersatzbeschaffung für ein automatisches Wägesystem ist die DIN EN 12341 zwingend zu beachten. Vermerk zur vergaberechtlichen Bewertung der Vergabedurchführung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. Ausgangssituation Entsprechend der Investitionsliste zum Wirtschaftsplan 2024 ist die Beschaffung eines automatischen Wägesystems erforderlich (Fb VI-3). Grundsätze der Vergabe Aus dem Prinzip des Wettbewerbs und der Chancengleichheit (vgl. §§ 97 Abs.1 und 2 und 119 GWB) und in Verbindung mit § 14 Vgv stehen grundsätzlich das offene und das nichtoffene Verfahren (beide mit Teilnahmewettbewerb) zur Wahl. Unter bestimmten sachlichen Gründen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführbar. Anwendbarkeit des § 14 VgV Das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, stehen im Grundsatz nach seiner Wahl zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 3 und 4 gestattet ist. Systematik des § 14 VgV Die grundsätzliche Möglichkeit des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist unter anderem geregelt in § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und 2 c) VgV. Technische Gründe ermöglichen die Reduzierung auf einen Bieter, dessen Leistungsmöglichkeiten alleinig den Anforderungen der Auftragsausführung entspricht. Weiterhin kann der Schutz von Ausschließlichkeitsrechten (insbesondere gewerblichen Schutzrechten) zur Anwendung kommen. § 14 Abs. 6 gV konkretisiert die Anforderungen an diese Wettbewerbseinschränkung, indem er eine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter verbietet. Es dürfe tatsächlich keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu genau den Leistungen des einen Unternehmens, welchem der Auftrag erteilt werden soll, geben. Bewertung Bei dem zu beschaffenden automatischen Wägesystem handelt es sich um ein hochwertiges Laborgerätesystem, das spezielle technische Anforderungen enthält um die Absicherung der Labortätigkeiten im Fb IV-3 auf der Grundlage der DIN EN 12341 zu gewährleisten. Folgende Punkte sind zu prüfen: 1. Welche technischen Alleinstellungsmerkmale sind bei der Beschaffung relevant? 2. Warum diese Merkmale entscheidend sind? 3. Liegen Ausschließlichkeitsrechte vor, die bei der Beschaffung relevant sind? 4. Ist eine Markterkundung durchgeführt worden, die ergeben hat, dass EU-weit keine Leistungsmöglichkeit eines anderen Unternehmens die Merkmale erfüllt und es hierzu auch keine sinnvolle Alternative gibt? 5. Die Anforderungen wurden nicht bewusst mit dem Ziel der Wettbewerbseinschränkung so eng formuliert hat, dass nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Zu 1. Die gravimetrischen Bestimmungen der PM2,5- und PM10-Konzentrationen des Schwebstaubs müssen nach dem akkreditierten Verfahren DIN EN 12341 erfolgen. Ein anderes Verfahren ist nicht zulässig. Das Wägesystem muss Feinstaubfilter in einem automatisierten Prozess gemäß der vorgeschriebenen Norm wiegen. Die dafür verwendeten Trägerschalen bzw. Filterkassetten müssen mit den Staubsammelgeräten in den Luftgütemessstationen der Auftraggeber des LLBB kompatibel sein. Zu 2. Diese Europäische Norm bestimmt das Standardmessverfahren zur Bestimmung der PM10- oder PM2,5-Massenkonzentration von Schwebstaub in der Außenluft durch Probenahme des Staubes auf Filtern und Wägung der Filter mit Hilfe einer Waage. Neu beschaffte Geräte müssen vollständig mit dieser Europäischen Norm übereinstimmen. Zu 3. Ausschließlichkeitsrechte liegen für gravimetrischen Bestimmungen der PM2,5- und PM10-Konzentrationen des Schwebstaubs vor. Zu 4. Eine EU-weit durchgeführte Markterkundung ist erfolgt. Für ein automatisches Wägesystem, gibt es nur wenige Hersteller. Insgesamt konnten drei Anbieter ermittelt werden. Die Anforderungen an das automatische Wägesystem unter der zwingenden Anwendung der DIN EN 12341 werden in vollem Umfang nur von der Firma Comde-Derenda GmbH erfüllt. Alternativen mit Einschränkungen zur DIN EN 12341 sind nicht nutzbar. Die manuelle Wägung ist bei diesen Probenzahlen nicht durchführbar. Zu 5. Die fachlichen Anforderungen an das neue Messsystem wurden nicht bewusst zum Ziel der Wettbewerbseinschränkung formuliert. Das vorrangige Ziel der Beschaffung ist die Erfüllung der dem LLBB übertragenden Überwachungsaufgaben zu erfüllen. Hierzu ist zwingend die Anwendung der DIN EN 12341 einzuhalten. Vergabeart Im vorliegenden Sachverhalt ergeben sich daher sachliche, als auch wirtschaftliche Gründe, die eine Verhandlungsvergabe o. TW auf Grund von technischen Gründen und Ausschließlichkeitsrechten rechtfertigen. Es wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen der VgV und der LHO Berlin ein EU- Vergabeverfahren durchgeführt, da der Schwellenwert zu einer europaweiten Ausschreibung erreicht wird. Ausnahmetatbestände des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b); 2 c) und Abs. 6 VgV sind gegeben.

Eckdaten

Vergabestelle
Landeslabor Berlin-Brandenburg
Rudower Chaussee 39, 12489 Berlin
Art des Auftraggebers
Anstalt des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
Erfüllungsort
Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (O)NUTS DE403
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Auftragsart
Lieferleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
43-24-ni
Veröffentlicht
abgesendet Di., 10.09.2024, 12:53 Uhr MESZ
Bekanntmachung
94056f5e-e711-4b7d-97bb-55ebc6f31cefVersion 1
Verfahrens-ID
89d239dc-a133-464a-bb7e-4f9a1ce4bb9b
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlinzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.2

Kategorien (CPV)

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 94056f5e-e711-4b7d-97bb-55ebc6f31cef, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand