Anbau einer Aufzugsanlage an einem Mehrfamilienhaus in der Hamburger Allee 194: Los 3 - Förderanlagen im Auftrag der WGS
Angebotsfrist: noch 8 Tage
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 4 | 42,63 € (Platzhalter, kein Auftragswert) | 18.06.2026Vertrag 29.06.2026 |
Beschreibung der Leistung:
Das Demonstrationszentrum für Sektorkopplung wird als Forschungsgebäude konzipiert, das Labor- und Büroflächen vereint.
Das Baugrundstück ist Teil des Forschungscampus am Schleusengraben. Baurechtlich ist der B-Plan Bergedorf 104 /Curslack 19 verbindlich.
Das 3-geschossige Gebäude wird giebelständig zwischen der Straße Am Schleusengraben und dem Schleusengraben an der südlichen Grundstückgrenze angeordnet. Im nördlichen Grundstücksbereich sind die Stellplätze verortet.
Der Neubau ist als Stahlbetonbau geplant. Die Gründung erfolgt mittels Pfahlgründung. Die Bruttogrundfläche (BGF) beträgt ca. 2.660 m², der Bruttorauminhalt (BRI) ca. 12.500 m³.
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Wesentliche Arbeiten:
1 St Personenaufzugsanlage, maschinenraumlos,
seilbetrieben, 1.000 kg / 13 Personen,
Kabine 1.100 × 2.100 × 2.200 mm, Türöffnung 900
× 2.100 mm, 3 Haltestellen, Förderhöhe 8 m,
Nenngeschwindigkeit 1,0 m/s, getriebeloser
Synchronmotor 5,8 kW, Schachttüren E120,
Kabine Edelstahl gebürstet, inkl.
Gefahrgutsteuerung, Notrufsystem gem. EN 81-28,
regenerativer Antrieb, barrierefreie Ausstattung
gem. EN 81-70
1 St EnEV-Kit zur Schachtentrauchung inkl.
Rauchansaugsystem
1 St Dynamische Brandfallsteuerung gem. EN 81-73
1 St GSM-Modem für Notrufaufschaltung (4G/LTE)
1 psch Montage- und Revisionsplanung
1 psch Inbetriebnahme, behördliche Abnahme (ZÜS) und
Einweisung
1 psch Baustelleneinrichtung
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird.
Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung
(a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder
(b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt,
behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen.
Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Angebotsfrist: noch 8 Tage
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 67bf71ab-355e-4e7f-aab8-55b4eeaa1eff, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand