Vergabekarte
VergabeEU-weitLieferleistungenveröffentlicht

Apple

Lage: Berlin (kreisfreie Stadt), Berlin
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
613,8 Mio. €
613797649,99€ · kein Auftragswert veröffentlicht
Zuschlag an
und 1 weiteres Unternehmen
Angebote
3
eingegangen
Zuschlag / Vertragsschluss
Di., 17.02.2026
bekannt gemacht 22.02.2026

Ergebnis6

Zuschläge nach Losen
LosAuftragnehmerAngeboteAuftragswertZuschlag
1Bechtle AGGroßunternehmenNord PUBLIC3kein Wert veröffentlicht17.02.2026Vertragsschluss
2ACP TechRent GmbHAUT · GroßunternehmenNord EDU3kein Wert veröffentlicht17.02.2026Vertragsschluss
3Bechtle AGGroßunternehmenMitte PUBLIC3kein Wert veröffentlicht17.02.2026Vertragsschluss
4ACP TechRent GmbHAUT · GroßunternehmenMitte EDU3kein Wert veröffentlicht17.02.2026Vertragsschluss
5Bechtle AGGroßunternehmenSüd PUBLIC3kein Wert veröffentlicht17.02.2026Vertragsschluss
6ACP TechRent GmbHAUT · GroßunternehmenSüd EDU3kein Wert veröffentlicht17.02.2026Vertragsschluss

Beschreibung

Beschaffung von Produkten, Zubehör, Support sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Apple.

Zusätzliche Informationen

Meldung bzw. Erklärung gem. Foreign Subsidies Regulation Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (Foreign Subsidies Regulation - "FSR") vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen sind Bieter (gemäß Art. 29 FSR) verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b FSR beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten …

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Meldung bzw. Erklärung gem. Foreign Subsidies Regulation

Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (Foreign Subsidies Regulation - "FSR") vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen sind Bieter (gemäß Art. 29 FSR) verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b FSR beim Auftraggeber einzureichen.
Dieses Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von 250 Mio. EUR auf. Die Bieter diese Vergabeverfahrens unterliegen daher Art. 29 FSR.
Bei losweiser Vergabe bestehen die Pflichten nur dann, wenn sich der Bieter auf ein Los bzw. Lose im Wert von mindestens 125 Mio. EUR bewirbt (Art. 28 Abs. 2 FSR). Die Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der FSR selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt die Beurteilung, ob eine Meldung oder eine Erklärung nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission abzugeben ist, alleine dem Bieter. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 FSR insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten des Bieters aus der FSR.
Für Meldungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden, das Informationen zu allen Anmeldern im Sinne von Art. 29 Abs. 5 FSR enthält. Dabei ist ein einziges Formular zu verwenden.
Erklärungen sind bei dem Auftraggeber nach Maßgaben der Erläuterungen unter Überschrift 7 der Einführung und Abschnitt 7 des Anhangs II Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 einzureichen. Dabei ist ein einziges Formular zu verwenden.
Weitere Einzelheiten zur FSR und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können der Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnommen werden (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984).
Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Der Auftraggeber leitet die Meldungen bzw. Erklärungen nach Erhalt an die EU-Kommission zur Prüfung weiter. Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission im Rahmen der Vorprüfung (maximal 30 Arbeitstage seit Eingang der Meldung/Erklärung bei der EU-Kommission) kein Zuschlag erfolgen darf. Beschließt die EU-Kommission vor Ablauf der Vorprüfungsfrist die Einleitung einer eingehenden Prüfung nach Artikel 30 Absatz 3 FSR, darf kein Zuschlag erfolgen, bis eine abschließende Entscheidung der EU-Kommission vorliegt (Art. 32 Abs. 2 FSR) oder aber die Bearbeitungsfrist von bis zu 130 Arbeitstagen abgelaufen ist. Die Bieter haben sich auf diesen Zeitraum entsprechend einzustellen.

Eckdaten

Art des Auftraggebers
KommunalbehördeKommunaler Auftraggeber
Erfüllungsort
DeutschlandKarte und Region: Zuordnung nach Sitz der Vergabestelle
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
613797649,99€Obergrenze, kein Auftragswert
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
PV81-2025-03
Veröffentlicht
abgesendet Fr., 20.02.2026, 09:15 Uhr MEZ
Bekanntmachung
b492d34d-211b-4b4b-a30c-feebe8a305bbVersion 1
Verfahrens-ID
42bd5463-750b-46ae-8e84-d05a85e728a4
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausschreibungansehen
  2. AusschreibungansehenÄnderung
  3. AusschreibungansehenÄnderung
  4. Vergabediese Seite

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung b492d34d-211b-4b4b-a30c-feebe8a305bb, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand