App Entwicklung EASTEAMS
Ergebnis
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2 | 0 € (Platzhalter, kein Auftragswert) | 30.10.2024Vertrag 11.11.2024 |
Beschreibung
Das Forschungsinstitut CEPOLIS (der Auftraggeber) am Fachbereich Polizei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist Mitglied eines Konsortiums diverser Strafverfolgungsbehörden und Forschungseinrichtungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten, das aktuell ein von der Europäischen Kommission im Rahmen des ISFP-Programms gefördertes Forschungsprojekt namens EASTEAMS umsetzt.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Entwicklung, das Customizing, das Testen und die Inbetriebnahme sowie der Support einer maßgeschneiderten App, welche, basierend auf markterhältlichen Software-Anwendungen, verschiedene Anwendungsfunktionen, die für die Arbeit der COP hilfreich sind, in einer App integrieren.
Zusätzliche Informationen
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Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -Sophienstr. 6, 80333 München
- Art des Auftraggebers
- Obere, mittlere oder untere LandesbehördeLandesauftraggeber
- Erfüllungsort
- 82256 FürstenfeldbruckNUTS DE21C
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistungen
- Vergaberegime
- EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
- Art der Bekanntmachung
- Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- 2024THA000005
- Veröffentlicht
- abgesendet Mo., 28.04.2025, 12:26 Uhr MESZ
- Bekanntmachung
- 75d5e8d6-55dc-4b94-a73b-d104e3e0b50cVersion 1
- Verfahrens-ID
- 969e5961-8c39-44b5-bf2b-0c2f82998784
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
- Datenformat
- eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.0
- Laufzeit
- 16.09.2024 – 30.11.2025
Kategorien (CPV)
Verlauf des Verfahrens
- Ausschreibungansehen
- Vergabediese Seite
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 75d5e8d6-55dc-4b94-a73b-d104e3e0b50c, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand