Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner und Tintenpatronen
Angebotsfrist: noch 2 Tage· 2 Lose
| Auftragnehmer | Angebote | Auftragswert | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2 | 73440000€Höchstwert Rahmenvereinbarung | 26.08.2025Vertragsschluss |
Die BWI erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung und Rückführung von Drucker-Verbrauchsmaterial für HP-Geräte inkl. der fachgerechten Entsorgung/Wiederverwendung von rückgeführtem Verbrauchsmaterial im Wege eines Offenen Verfahrens (§14 Abs. 2 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier (4) Jahren abgeschlossen.
Mit der beabsichtigten Vergabe bzw. dem im Rahmen der Vergabe abzuschließenden Rahmenvertrag mit einem einzigen Rahmenvertragspartner soll für die BWI GmbH (nur Vertragspartei, nicht als Bezugsberechtigte) sowie die Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Nebenleistungen sind u.a. die Beratung zu den angebotenen Produkten sowie Bereitstellung von Reportings der Abrufmengen und Fehlerreportings.
Austausch und Einbau des Verbrauchsmaterials werden vom Auftraggeber selbst übernommen und sind nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrags.
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "Bund" genannt) hat die BWI mit der Modernisierung und dem zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik beauftragt, die für die Wahrnehmung von Aufgaben des Einsatz-, Ausbildungs- und Dienstbetriebes der Bundeswehr bestimmt ist. Gesellschafter der BWI ist zu 100 % der Bund.
Die BWI ist damit beauftragt worden, für das Bundesministerium der Verteidigung (nachfolgend "BMVg" genannt) und die Bundeswehr eine vertragliche Grundlage für den Erwerb von Druckerverbrauchsmaterial für HP-Geräte zu schaffen. Die konkret durch den Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus Ziffer 1 dieses Rahmenvertrages.
Die BWI soll unter diesem Rahmenvertrag selbst nicht abrufberechtigt sein. Stattdessen sollen das BMVg und die in dem Rahmenvertrag näher bezeichneten Stellen des BMVg und der Bundeswehr berechtigt sein, den Auftragnehmer auf Grundlage dieses Rahmenvertrags im Namen und auf Rechnung des Bundes mit der Erbringung der Vertragsleistungen zu beauftragen.
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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung e4e717aa-e016-44b8-a782-bb93b2b09664, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand