SUSE Linux Enterprise Subscription und LTSS
Zusätzliche Informationen
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Zusätzliche Informationen: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen.
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
- entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
- durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 11 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen.
f) Im Falle der Auftragsvergabe verpflichtet sich das Unternehmen, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.
Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungenschuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen.
g) Information der Bieter/Nachprüfung: Den Auftraggeber (Vergabestelle) trifft für die vorliegende Ausschreibung vor Zuschlagserteilung eine Informationspflicht gegenüber den Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (§ 14 Abs. 1 ThürVgG). Dabei wird der Auftraggeber den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung mitteilen. Er wird diese Information spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsschluss über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abgeben. Der Bieter hat die Möglichkeit, über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber (Vergabestelle) eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften zu beanstanden. Diese Beanstandung ist bis zur Zuschlagserteilung möglich. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Für weitergehende Informationen wird auf das den Vergabeunterlagen anliegende Hinweisblatt zu §14 ThürVgG verwiesen.
Beschreibung
Verlängerung der bestehenden SUSE Linux Enterprise Subscription für 01.01.2026-31.12.2026 die zum 31.12.2025 ausläuft. Außerdem 2 Long Term Service Support Pakete mit gleichen Zeitraum.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen99096 Erfurt
- Art des Auftraggebers
- Obere, mittlere oder untere LandesbehördeLandesauftraggeber
- Erfüllungsort
- Thüringer Landesamt für FinanzenKarte und Region: Zuordnung nach Sitz der Vergabestelle
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung
- Auftragsart
- nicht angegeben
- Vergaberegime
- Nationale Vergabe (unterhalb der EU-Schwellenwerte)
- Rechtsgrundlage
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Art der Bekanntmachung
- Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
- Geschätzter Wert
- nicht veröffentlicht
- Frist für Bieterfragen
- · abgelaufen
- Für KMU geeignet
- nicht angegeben
- Geschäftszeichen
- TLF-IT-25-014
- Veröffentlicht
- abgesendet Mi., 26.11.2025, 17:11 Uhr MEZ
- Bekanntmachung
- fa3f7db2-2264-4d02-b14e-3ae752c8a661Version 1
- Verfahrens-ID
- 2d7dc3bb-5791-47b1-a9ab-9ee3e013fedc
- Datenformat
- Vereinfachte Bekanntmachung (Altformat, ohne Zuschlagsdaten)eforms-sdk-0.1
Kategorien (CPV)
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung fa3f7db2-2264-4d02-b14e-3ae752c8a661, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand