Institut für Hygiene und Umwelt (HU) der FHH - Leistungen nach der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Angebotsfrist: morgen
Korrektur der Teilnahmeunterlagen
Die Parallelbearbeitung der Schulen in zwei Projektteams ist aus Sicht der Auftraggeberin ausdrücklich gewünscht, um Synergien zu nutzen sowie eine zielgerichtete Fördermittelstrategie zu ermöglichen.
Workshops finden vor Ort in Offenbach statt. Absprachen, Vorbereitungstreffen, Fachinputs oder Werkstattgespräche und Präsentationen können auch online durchgeführt werden.
Es ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für das Startchancen-Programm vorgesehen,
d.h. in der ersten Stufe erfolgt zunächst ein Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der Büros bewertet wird.
Die aus der ersten Stufe ausgewählten Bieter werden dann in einer zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Bewerberreduzierung max. die 7 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr Teil und werden hierüber informiert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, auch weiter auf diejenigen Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen den Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Pädagogische Fachberatung für zehn Startchancen-Schulen der Stadt Offenbach am Main
(Erstellung von Bestandsaufnahmen, Konzeptentwicklungen, Machbarkeitsstudien und Maßnahmenpriorisierung im Rahmen des Investitionsprogramms Startchancen)
Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, eine pädagogische Fachberatung (interdisziplinär: Pädagogik und Architektur) zu beauftragen, um für zehn der dreizehn Startchancen-Schulen eine Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung, pädagogisch-räumliche Konzeptentwicklung, Machbarkeitsstudien sowie eine priorisierte Maßnahmenplanung einschließlich MUSS/KANN-Kategorisierung zu erstellen.
Ziel ist die Entwicklung einer belastbaren, pädagogisch fundierten und räumlich-funktionalen Planungsgrundlage zur Umsetzung des Investitionsprogramms Startchancen bis 2034.
Die zu vergebende Leistung umfasst:
• Bestandsaufnahme der räumlichen, pädagogischen und funktionalen Ausgangslage (10 Schulen)
• Bedarfsermittlung mittels Workshops, Interviews, schulübergreifenden Fachinputs
• pädagogisch-räumliche Konzeptentwicklung
• Entwicklung von einem Lösungsvorschlag je Schule
• Erstellung von Machbarkeitsstudien (Kosten, Abläufe, Interimsmaßnahmen)
• Erarbeitung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs mit MUSS- und KANN-Maßnahmen je Schule
• Entwicklung einer schulübergreifenden Priorisierung und eines kommunalen Umsetzungspfads
• Vorschlag zur Mittelverteilung (2026-2034)
• Abschlussdokumentation und Präsentation im politischen Ausschuss
Die Bearbeitung erfolgt parallel in zwei Teams à fünf Schulen, angeleitet durch zwei Projektleitungen und eine Gesamtprojektleitung.
Die Parallelbearbeitung der Schulen in zwei Projektteams ist aus Sicht der Auftraggeberin ausdrücklich gewünscht, um Synergien zu nutzen sowie eine zielgerichtete Fördermittelstrategie zu ermöglichen.
Workshops finden vor Ort in Offenbach statt. Absprachen, Vorbereitungstreffen, Fachinputs oder Werkstattgespräche und Präsentationen können auch online durchgeführt werden.
Integrierte Gesamtkonzepte und individuelle Maßnahmenplanung
Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens ist ein Gesamtkonzept für investive Maßnahmen zu entwickeln, die aus der Säule 1 des Startchancenprogramms (SCP) finanziert werden können. Diese Maßnahmen sind in dreifacher Hinsicht in ein übergeordnetes Gesamtkonzept einzubetten:
1. Räumliche Gesamtentwicklung Auf Grundlage der raumpädagogischen Bedarfsermittlung ist ein Gesamtkonzept für erforderliche bauliche Maßnahmen zu formulieren, sodass die aus dem Startchancenprogramm (Säule 1) finanzierbaren Investitionen als Bestandteil einer langfristigen räumlichen Entwicklungsstrategie der jeweiligen Schulstandorte verstanden werden können. Für weitergehende Maßnahmen, die nicht aus dem SCP finanziert werden können, ist darzustellen, ob und in welchem Umfang ergänzende Fördermittel oder Haushaltsmittel der Stadt in Anspruch genommen werden können.
2. Pädagogisch-strategische Gesamtlogik über alle drei Säulen des SCP Auf Basis der Bedarfsermittlung mit den Schulen ist ein integriertes Förderkonzept über alle drei Säulen des Startchancenprogramms zu entwickeln. Die Maßnahmen der einzelnen Säulen sollen inhaltlich aufeinander aufbauen und sich gegenseitig verstärken, sodass die investiven Maßnahmen der Säule 1 als Teil eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Bildungs- und Chancengerechtigkeit durch gezielte Investitionen in schulische Infrastruktur, Lernumgebungen und Schulentwicklung verortet sind.
3. Priorisierung zwischen den Schulstandorten Für alle Maßnahmen, die über die Säule 1 des Startchancenprogramms finanziert werden können, ist eine standortübergreifende Priorisierung zwischen den allen Schulstandorten vorzunehmen. Wie oben bereits erwähnt, sind dabei auch jene drei Schulstandorte zu berücksichtigen, für welche bereits entsprechende Beteiligungsprozesse laufen, und in deren Rahmen Maßnahmen formuliert werden, die aus dem Startchancenprogramm finanzierbar sind. Ziel ist es, die der Stadt insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass ein maximaler Entwicklungsgewinn für die kommunale Schullandschaft erzielt wird.
Für diese Aufgabe wird ein Fachbüro gesucht, das über nachweisliche Expertise in der Entwicklung zukunftsweisender raumpädagogischer Konzepte verfügt und personell so aufgestellt ist, dass zehn Schulprozesse parallel mit unterschiedlichen Teams bearbeitet werden können. Darüber hinaus sind bei der Angebotserstellung folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- Für den Beteiligungsprozess steht ein maximales Budget von 300.000 Euro brutto zur Verfügung. Der Anbieter hat ein wirtschaftliches und angemessenes Leistungskonzept innerhalb dieses Budgets vorzulegen.
- Aufgrund der Heterogenität der Standorte kann der konkrete Ablauf der Beteiligungsprozesse mit den Schulen erst im Verlauf des Projekts passgenau definieren werden. Daher sind im Konzeptentwurf beispielhafte Prozessbausteine darzustellen, die im Sinne eines Baukastenprinzips aus optionalen Leistungen den einzelnen Schulen je nach Fragestellung und Komplexität in Abstimmung mit der Auftraggeberin flexibel zugeordnet werden können. Anpassungen im laufenden Prozess müssen also möglich sein (z. B. Vertiefung einzelner Standorte, Reduktion bei anderen), ohne dass das zuvor vereinbartes Gesamtauftragsvolumen überschritten wird.
weitere Informationen siehe Anlage SCO_Funktionale_Leistungsbeschreibung.pdf
Korrektur der Teilnahmeunterlagen
Angebotsfrist: morgen
Angebotsfrist: morgen
Angebotsfrist: morgen
Angebotsfrist: noch 2 Tage
Angebotsfrist: noch 2 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung aedf06b9-bf0f-4fe3-a848-024fcff1de38, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand