VgV Objektplanung Gebäude - Sanierung und Teilneubau des Hallenbades in Kressbronn a.B.
Teilnahmefrist: morgen
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag (abrufbar unter der oben genannten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-21320 durchgeführt (bei Rückfragen bitte angeben).
Die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung bezüglich eventueller Verbindungen mit Russland "25-21320_01 TEILNAHMEPHASE_02 Eigenerklärung RUS-Sanktion.pdf" ist zwingend auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Das Staatliche Hochbauamt Ulm ist u.a. für die Bauaufgaben des Bundesbaus in den nachfolgend aufgeführten Liegenschaften zuständig: Stabsgebäude N3 und Unterkunftsgebäude B5 in der Staufer-Kaserne Pfullendorf, Technisches Hilfswerk (THW) OV Wangen und Biberach, Hauptzollamt Ulm (HZA) Nebenstelle Ravensburg. In diesen Liegenschaften sind in den kommenden Jahren mehrere Baumaßnahmen geplant. Hierfür sollen die Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß HOAI über eine Rahmenvereinbarung (Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) vergeben werden. Es ist beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit 2-3 Vertragspartnern zu schließen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst mit zwei Jahren Laufzeit geschlossen. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre. Der Abruf der Einzelaufträge erfolgt durch das Staatliche Hochbauamt Ulm im rollierenden System. Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an denjenigen Rahmenvertragspartner erteilt, der unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Die Zeitpunkte der Abrufe der Einzelaufträge sind von der jeweiligen Beauftragung der Baumaßnahme selbst durch den Maßnahmenträger abhängig. Hier können durch Priorisierung Baumaßnahmen wegfallen bzw. andere mit entsprechendem Leistungsumfang hinzukommen. Die Honorarsumme der Rahmenvereinbarung wurde mit ca. 1.000.000,- € netto ermittelt über eine vorgesehene maximale Gesamtlaufzeit von 4 Jahren und mit voraussichtlich ca. 5 Einzelaufträgen. Die anrechenbaren Kosten des Rahmenvertrages werden hierbei auf ca. 8.500.000 € netto geschätzt (Anteile KG 300 + 400). Für die Dauer des Zeitraums der Jahre 1 und 2 ist mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ungefähr 500.000 € netto zu rechnen. Für den darüber hinaus gehenden Verlängerungszeitraum bis zum Ende der maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren ist mit einem Auftragsvolumen bis zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung zu rechnen. Bei den Planungsleistungen handelt es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel den EGB 55 Standard zu erreichen. Hierbei werden Um-, Erweiterungs- und Bauunterhaltungsbaumaßnahmen zur Umsetzung kommen.
Teilnahmefrist: morgen
Teilnahmefrist: noch 9 Tage
Teilnahmefrist: noch 8 Tage
Angebotsfrist: noch 2 Tage
Angebotsfrist: noch 5 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 2a5cd73e-3008-40ae-a748-e1b8340ce01d, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand