Gemeinde Röthlein – Neugestaltung Grüne Achse ● Objektplanung Verkehrsanlagen + Objektplanung Freianlagen
Teilnahmefrist: noch 4 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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2. Die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
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Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
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Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung von Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
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3. Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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4. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter den Eignungskriterien benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
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5. Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.
Die Landeshauptstadt München plant die Erweiterung der Grundschule von 5 auf 6 Züge im Lernhauskonzept mit Mensa und Versorgungsküche sowie einer 3-fach Sporthalle mit Vereinssportnutzung und Freisportanlagen in der Manzostraße 79 im 23. Stadtbezirk München Allach-Untermenzing.
Auf dem Gelände befindet sich das Hauptgebäude für Grundschule und Hort, eine THV Wohnung,
Pausenflächen, Freisportanlagen sowie zwei bestehende Pavillons und ein Pavillon Neubau.
Dieser wurde für die Erweiterung der Grundschule im laufenden Betrieb in Holzbauweise mit 10
Klassenzimmern im November 2021 in Betrieb genommen. Der Pavillon steht im nördlichen Bereich des Planungsgrundstücks. Die Standzeit ist auf 10 Jahre befristet.
Der Schulanlage steht eine Einfachsporthalle zur Verfügung, die im Rahmen der Baumaßnahme abgerissen und durch den Neubau einer 3-fach Sporthalle für max. 49 Personen und einer Tribüne für max. 150 Personen ersetzt werden soll.
Zudem werden zwei bestehende Pavillons abgerissen.
Das Planungsgrundstück liegt in einem FFH Schutzgebiet. Die Vorgaben der FFH Verträglichkeitsprüfung sind zwingend einzuhalten. Gleiches gilt für die vorliegenden Schallschutz- und Verkehrsgutachten.
Das Grundstück mit der Fl.Nr. 632, mit einer Fläche von 20.233 m2 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2162. Dieser wird im laufenden Bebauungsplanverfahren festgelegt.
Die vorgesehene Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,8.
Die Summe aller Geschossflächen, Bestand und Neubau beträgt ca. 15.000 m2.
Eine Machbarkeitsstudie mit 3 Varianten wurde erarbeitet. Als Grundlage für den Bebauungsplan gilt die
Vorzugsvariante 1b1.
Das Bauvorhaben ist Teil des 3. Schulbauprogramms.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2035
Klimaneutralität in der gesamten Stadt zu erreichen, ist der Neubau vorzugsweise in Holzbauweise zu errichten.
Bei der Planung und Errichtung des Neubaus sind Nachhaltigkeitsaspekte wie energetische Standards, regenerative Energiekonzepte, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Recyclingfähigkeit in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Das Gebäude wird in gemischter Bauweise (Massiv- und Holzbau) geplant. Sowohl das Erdgeschoss als auch das Untergeschoss (Sporthalle, Technik, Mensa und Küche) werden in Stahlbeton ausgeführt. Zudem sollen Treppenhäuser, Sanitärbereiche und Schächte in den Obergeschossen ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt werden. Die Obergeschosse, konkret die Lernhäuser, werden in Holzbauweise errichtet werden. Die Außenwände bestehen aus Brettsperrholzplatten mit Außendämmung, die tragenden Innenwände aus Brettsperrholzplatten und bei Bedarf mit Schallschutzvorsatzschalen.
Die Hälfte der Hauptdachfläche wird vollflächig mit Photovoltaikanlagen belegt. Die andere Hälfte soll als Biodiversitätsdach ausgeführt werden. Weitere Photovoltaikanlagen sind auf dem Dach des Bestandsgebäudes geplant.
Die Lüftungsanlagen werden im Untergeschoss untergebracht.
Die Grundschule wird in einem Bauabschnitt errichtet. Sie ergänzt die bestehende dreizügige Grundschule, die derzeit durch die bestehende MRE bereits 5 Züge hat.
Die Grundschule soll zu einer sechszügigen Grundschule ausgebaut werden, unter Berücksichtigung aktueller pädagogischer Konzepte („Lernhaus“), um den steigenden Schülerzahlen gerecht werden zu können. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus soll die MRE rückgebaut und die Freianlagen können in diesem Bereich fertiggestellt werden.
Teilnahmefrist: noch 4 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 25 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Teilnahmefrist: noch 5 TageGeschätzter Wert: 2,5 Mio. €
Angebotsfrist: noch 4 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Teilnahmefrist: noch 25 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 9dbc62c9-2ca2-4b3f-839f-cc3545314e47, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand