Vergabekarte
AusschreibungEU-weitDienstleistungenveröffentlicht

Mobility Services

Flughafen Berlin Brandenburg GmbHÖff. UnternehmenDahme-Spreewald
Lage: Dahme-Spreewald (Landkreis), Brandenburg

Diese Bekanntmachung wurde am 19.03.2025 geändert.

Aktuelle Frist: (abgelaufen).
Frist für Teilnahmeanträge
abgelaufen vor 576 Tagen
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Die Vergabestelle nennt keinen Wert.
Verfahren
Verhandlungsverfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Lose
2
Angebote für alle Lose möglich · Zuschlag für höchstens 2 Lose je Bieter

Zusätzliche Informationen

1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit …

Vollständig anzeigen

1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0003 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.03.2025, 10:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor, es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung wird ermittelt, welcher Bieter die Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllt, um dann einen Vergleich mit den Angeboten eines einzelnen Bieters für ein Kombi-Losangebot anzustellen.
Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
6)
Der mit dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag wird zudem folgende Regelung enthalten:
"13 Verkaufsverpflichtung
13.1 Nach Ende der Leistungszeit gem. § 7 wird der AG voraussichtlich weiterhin Ambu-Lifte zum Zweck der Nutzung am BER benötigen. Die Überlassung der Ambu-Lifte wird der AG daher voraussichtlich ausschreiben. Der Zuschlag auf das dabei ermittelte Angebot des neuen Auftragnehmers für diese Leistungen wird vor Ende der Leistungszeit erfolgen. Der AG wird dem AN den neuen Auftragnehmer nach Zuschlag benennen.
13.2 Der AN ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung nach 13.1 Satz 4, den Mietgegenstand dem neuen Auftragnehmer zum Restbuchwert zum Kauf schriftlich anzubieten und den AG unverzüglich über die Abgabe dieses Angebotes durch Übersendung einer Kopie des Angebotes zu informieren. Das Angebot des AN umfasst dabei den Verkauf jedes einzelnen Ambu-Lifts und auch des Mietgegenstandes in Gänze. Das Angebot des AN muss eine Übergabe durch den AN an den neuen Auftragnehmer unmittelbar nach Ende der Leistungszeit gem. § 6 vorsehen, damit eine ununterbrochene Nutzung der Ambu-Lifts ermöglicht wird.
Mit dem Angebot des AN erhält der neue Auftragnehmer das Recht, nach seiner Wahl den gesamten Mietgegenstand oder nur einzelne Ambu-Lifte daraus zu kaufen. Dem neuen Auftragnehmer ist vor seiner Entscheidung über die Annahme des Angebotes Gelegenheit zu geben, dieses eingehend sachkundig zu prüfen. Der AN wird sich daher gegenüber dem neuen Auftragnehmer für vier Monate an sein Angebot binden.
Der neue Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.
Der Restbuchwert der einzelnen Ambu-Lifts ist der FBB 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben mit dem Recht, diesen im Rahmen der vorgesehenen Ausschreibung zu publizieren.
13.3 Die FBB hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt die FBB, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten der FBB. Die FBB verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
7)
Der Vertrag wird folgende Regelung vorsehen:
"3 Mietgegenstand
Der AN vermietet an den AG als Mietgegenstand 7 Stück Ambulifte (Hubscherenfahrzeuge für die Vertikalverbringung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (Passengers with Reduced Mobility (PRM)). Hiervon umfasst ist auch der in der Anlage 4 benannte Ambu-Lift. Der für die Erbringung der PRM - Dienstleistung bislang gebundene Auftragnehmer (Vor-Auftragnehmer) hat einen Leasingvertrag über diesen Ambu-Lift Bulmor Sidebull XLe - Batterieelektrische Version mit einer Laufzeit von 86 Monaten beginnend ab 1. Dezember 2023 abgeschlossen. Der Vor-Auftragnehmer und der Leasinggeber sind danach verpflichtet, daran mitzuwirken, dass der AN anstelle des Vor - Auftragnehmers die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag als Leasingnehmer übernimmt. Der AN verpflichtet sich seinerseits daran mitzuwirken, die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag als Leasing-nehmer mit Wirkung zum Leistungsbeginn gem. § 6 anstelle des Vor-Auftragnehmers zu übernehmen. Er ist daher verpflichtet, gegenüber dem Vor-Auftragnehmer und dem Leasinggeber rechtzeitig und formgerecht alle dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
8)
Für Los 1 gilt: Neben dem gewichteten "Gesamtangebotspreis" wird auch die Konzeptdarstellung ((1) Konzept zur Leistungserbringung, (2) Konzept Personalmanagement und Dienstplanung und (3) Konzept Aus- und Fortbildung und Qualitätssicherung) gewertet. Details hierzu sind der späteren Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.

Beschreibung

Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Hilfeleistungen, die Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen ermöglichen. Die dem Flughafenbetreiber gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 obliegenden Pflichten sollen auf einen qualifizierten Dienstleister (Los 1), der über entsprechendes Know-How und dafür ausgebildetes Personal verfügt, übertragen werden.
Ein weiterer Dienstleister (Los 2) stellt Hubscherenfahrzeuge zur Verfügung.
Diese Leistungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben.

Lose2

Lose dieser Bekanntmachung
LosGegenstandFristLaufzeit
1PersonaldienstleistungenDiverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Beschreibung und weitere Angaben

Los 1 - Personaldienstleistungen
Laut Anhang 1 der EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 sind folgende Hilfeleistungen zu erbringen, um behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen,
1.) an einem ausgewiesenen Ort ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten,
2.) von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen,
3.) die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,
4.) vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,
5.) gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,
6.) von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,
7.) ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,
8.) von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,
9.) gegebenenfalls mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,
10.) von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,
11.) von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,
12.) im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,
13.) erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.

Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs (IATA-Codes) die Dienstleistung zu erbringen:
• WCHR: Der PRM kann Treppen steigen und kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
• WCHS: Der PRM kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe.
• WCHC: Der PRM benötigt immer eine Mobilitätshilfe, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Insbesondere beim An-Bord- und Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ist eine Unterstützung erforderlich.
• BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind.
• DEAF: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub.
• DEAF/ BLND: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub und gleichzeitig sehbehindert oder blind.
• DPNA: Der PRM hat eine geistige Behinderung oder Entwicklungseinschränkung (z.B. Lernschwäche, Down-Syndrom, etc.).

Der Dienstleister übernimmt hierbei unter anderem folgende Leistungen:
• Koordination, Disposition und Dokumentation der von den Luftverkehrsgesellschaften und ihren Erfüllungsgehilfen sowie von Reiseunternehmen eingehenden Betreuungsaufträge,
• Zeitgerechte Disposition der benötigten Hilfsmittel und Mitarbeiter,
• Abholung des PRMs am vereinbarten Pick-Up Punkt (abfliegender PRM) oder am Luftfahrzeug (ankommender PRM),
• Gewährleistung der mit den Luftverkehrsgesellschaften abgestimmten maximalen Reaktionszeiten,
• Unterstützung beim Handling des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
• Unterstützung beim Check-In,
• Begleitung zu und von den Lounges mit Abholzeitvereinbarung,
• Begleitung zu gastronomischen Einrichtungen oder Shops mit Abholzeitvereinbarung,
• Begleitung zu den Toiletten,
• Begleitung zur Sicherheitskontrolle und bedarfsweise zur Ausreise-/ Passkontrolle oder Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
• Abstimmung der Betreuungsfälle mit den Luftverkehrsgesellschaften, Abfertigungsagenten, Bodenverkehrsdiensten und Behörden zur Erbringung einer zeitgerechten und qualitätsvollen Dienstleistung,
• Abstimmung der Einstiegszeit mit den Luftverkehrsgesellschaften oder den Abfertigungsagenten,
• Abstimmung des Boardingprozesses mit dem Abfertigungsagenten,
• Ggf. Umsetzen des PRMs vom eigenen Rollstuhl in den Rollstuhl des Dienstleisters,
• Ggf. Beförderung vom Terminalgebäude zum Luftfahrzeug mittels geeigneten Equipments,
• Hilfeleistung beim An-Bord-Gehen des Luftfahrzeuges ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
• Unterstützung beim Tragen, Verstauen und Entgegennehmen des Handgepäcks,
• Abstimmung des Deboarding-Prozesses mit den Abfertigungsagenten,
• Ggf. Umsetzen des PRMs vom Rollstuhl des Dienstleisters in den PRM-eigenen Rollstuhl,
• Hilfeleistung beim Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln,
• Ggf. Beförderung vom Luftfahrzeug zum Terminalgebäude mittels geeigneten Equipments,
• Begleitung zur Einreise-/ Passkontrolle und Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen,
• Unterstützung beim Entgegennehmen des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.),
• Absetzen des PRMs am vereinbarten Drop-Off Punkt,
• Transferbetreuung beim Umstieg auf einen Anschlussflug,
• Professioneller Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb,
• Betreuung auch nicht angemeldeter Betreuungsfälle,
• Statistische Aufbereitung der geforderten Daten und deren Bereitstellung für den Auftraggeber.

Der Dienstleister hat das zur Abfertigung notwendige Equipment auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu zählen beispielsweise Behindertentransportwägen und Rollstühle. Auch für die regelmäßige Reinigung, Wartung und Reparatur hat er zu sorgen und aufzukommen. Die zur Leistungserbringung notwendigen Hubscherenfahrzeuge werden dem Dienstleister per Überlassungsvereinbarung aus dem Los 2 zur Nutzung übergeben.

Verlängerungen
keine VerlängerungFür die Leistungserbringung kann ein zusätzlicher BTW (Behindertentransportwagen) benötigt werden.
Für KMU geeignet
nein
Erfüllungsort
nicht angegebenNUTS DE406
abgelaufen vor 597 Tagen60 Monate
2Bereitstellung von HubscherenfahrzeugenBehindertenfürsorgeleistungen
Beschreibung und weitere Angaben

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine, für die gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 beschriebene Hilfeleistung für PRMs, ausreichende Anzahl von Hubscherenfahrzeugen (Hubscherenfahrzeuge für die Vertikalverbringung von PRMs) zur Miete, inkl. Wartung und Instandhaltung, zur Verfügung. Die Geräte werden dem Auftragnehmer (Los 1 - Personaldienstleistungen) per Überlassungsvereinbarung zur Nutzung übergeben.

Die Leistungserbringung erfolgt täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen entsprechend der Betriebszeiten des Flughafens. Zur Finanzierung aller anfallenden Kosten wird gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 1007/ 2006 eine besondere Umlage erhoben (PRM-Entgelt), die von den Fluggesellschaften zu 100% getragen und von diesen an ihre Passagiere weitergegeben wird.

Verlängerungen
keine VerlängerungFür die Leistungserbringung kann ein zusätzliches Hubscherenfahrzeug benötigt werden.
Für KMU geeignet
nein
Erfüllungsort
nicht angegebenNUTS DE406
abgelaufen vor 597 Tagen60 Monate

Eckdaten

Vergabestelle
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
Erfüllungsort
Dahme-Spreewald – Flughafen Berlin-Brandenburg GmbHNUTS DE406
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart
Dienstleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenauftraggeber)SektVO
Art der Bekanntmachung
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nein
Geschäftszeichen
EA-2025-0003 (EU)
Veröffentlicht
abgesendet Fr., 14.02.2025, 07:22 Uhr MEZ
Bekanntmachung
32212fee-eb61-46fc-93c2-11e652ecaedbVersion 1
Verfahrens-ID
a3be24b8-8b4c-4303-9ecb-08ce02d32821
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam · Websitezuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.1

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausschreibungdiese Seite
  2. AusschreibungansehenÄnderung
  3. Vergabeansehen

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 32212fee-eb61-46fc-93c2-11e652ecaedb, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand