Vergabekarte
AusschreibungEU-weitLieferleistungenveröffentlicht

Microsoft Lizenzen

Lage: Region Hannover (Landkreis), Niedersachsen

Die Frist ist abgelaufen

Angebote waren bis möglich. Diese Seite bleibt als Nachweis des Verfahrens erhalten; ob ein Zuschlag bekannt gemacht wurde, zeigt der Verlauf des Verfahrens.
Angebotsfrist
abgelaufen vor 1 024 Tagen
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Die Vergabestelle nennt keinen Wert.
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
ein Auftrag

Zusätzliche Informationen

Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGY1FRHSCRY § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die …

Vollständig anzeigen

Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGY1FRHSCRY

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Beschreibung

Gegenstand des Loses

er Lizenzbedarf ergibt sich aus der Implementierung von Microsoft 365 ab dem Jahr 2024. Die Mengen sind gewissenhafte Schätzungen der AOK Niedersachsen und der AOK Bremen für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren (3 Jahre plus 1 optionales Jahr)

Microsoft M365 Lizenzen

Eckdaten

Vergabestellen
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister - Smidt - Straße 95, 28195 Bremen
Art des Auftraggebers
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf LandesebeneLandesauftraggeber
Erfüllungsort
30165 Hannover · Region HannoverNUTS DE929
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Für KMU geeignet
ja
Geschäftszeichen
#1
Veröffentlicht
abgesendet Fr., 15.12.2023, 11:13 Uhr MEZ
Bekanntmachung
bcb3fcee-fd4c-402a-ab14-1b52d13e1be5Version 1
Verfahrens-ID
926efe91-c162-4f35-b29b-07d57de5858d
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Bonnzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.1
Verlängerungen
höchstens 1Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmal um bis zu 12 Kalendermonate zu verlängern. Es ist möglich, dass nur eine AOK den Vertrag weiterführt und in diesem Fall nur die Lizenzen, die von einer AOK abgerufen wurden weitergeführt und abgerechnet werden. Die Option gilt als ausgeübt, wenn beide AOK´s nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende der Verlängerung schriftlich widersprechen.

Kategorien (CPV)

Ähnliche offene Ausschreibungen

Mehr
– kein Wert veröffentlicht

Beschaffung Microsoft Lizenzen

Angebotsfrist: noch 12 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht

Düsseldorf, NWKZV Nordrhein

Angebotsfrist: noch 12 Tage
Geschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung bcb3fcee-fd4c-402a-ab14-1b52d13e1be5, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand