Beschaffung Microsoft Lizenzen
Angebotsfrist: noch 12 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDX6S
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 17.10.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym. Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber. Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von diversen Microsoft Lizenzen (Education) entsprechend der separaten Leistungsbeschreibung.
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt für die in seiner Trägerschaft stehenden Förderschulen und Berufskollegs die die Beschaffung von diversen Microsoft Lizenzen (Education) durch einen durch Microsoft autorisierten Handelspartner bzw. Licensing Solution Partner (LSP). Ziel ist die nahtlose Weiternutzung und Erweiterung der mit dem bisherigen FWU-Rahmenvertrag erworbenen Lizenzen, deren Nutzungsmöglichkeiten zum 31.12.2025 enden. Da für jede Schule ein eigener Microsoft-Tenant besteht, der Rhein-Erft-Kreis aber als Schulträger für alle Schulen die Lizenzen gemeinsam beschafft, ist hierfür ein Multi-Tenant Amendment von Microsoft erforderlich. Die Möglichkeit einer Anpassung, wonach die Differenz geplanter und tatsächlich eingesetzten Lizenzen auf Grund vom schwankenden Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nachberechnet wird, muss gegeben sein.
Angebotsfrist: noch 12 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 23 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 11 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 12 TageGeschätzter Wert: 650 Tsd. €
Angebotsfrist: noch 29 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 7c63cee1-e469-44aa-8c55-34f2191d28fa, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand