Vergabekarte
Ausschreibungveröffentlicht

Markterkundung

Lage unbekannt

Die Frist ist abgelaufen

Angebote waren bis möglich. Diese Seite bleibt als Nachweis des Verfahrens erhalten; ob ein Zuschlag bekannt gemacht wurde, zeigt der Verlauf des Verfahrens.

Vereinfachte Bekanntmachung (Altformat)

Die Quelle veröffentlicht diese Bekanntmachung im vereinfachten Format. Nicht veröffentlicht: Anschrift der Vergabestelle und Link zu den Vergabeunterlagen.
Angebotsfrist
abgelaufen vor 59 Tagen
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Das Altformat der Quelle enthält keinen Wert.
Verfahren
Rahmenvereinbarung
Lose
1
ein Auftrag

Beschreibung

Bei der vorliegenden Markterkundung handelt es sich um ein nicht förmliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens. Es handelt sich ausdrücklich noch nicht um ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen. Durch die Markterkundung werden weder der Auftraggeber (AG) noch die Teilnehmer zur Durchführung des Projektes bzw. einer Vergabe berechtigt oder verpflichtet. Die Markterkundung dient vielmehr als Vorbereitung der Entscheidung des AG über die Einleitung und die Durchführung eines Vergabeverfahrens.Diese Markterkundung dient der Aktivierung des Marktinteresses sowie der Überprüfung der Machbarkeit des geplanten Vorhabens. Ziel ist es, von den Marktteilnehmern aussagekräftige und weiterführende Rückmeldungen über die wesentlichen Fragestellungen der zukünftigen Ausschreibung zu erhalten.
Die Teilnehmer werden gebeten, vor dem Hintergrund ihrer Erfahrung sowie ihrer Strategie und Marktausrichtung, das in diesem Dokument dargestellte Vorhaben zu reflektieren. Den als Anlage beigefügten Fragenkatalog und evtl. weitere Stellungnahmen und Anregungen zur Markterkundung reichen Sie bitte bis 10.09.2026 12:00 Uhr [E-Mail entfernt]

Die Teilnehmer der Markterkundung können dem AG auch gerne vor Ablauf der o.g. Frist Aufklärungsfragen stellen oder Hinweise zur Markterkundung an o.g. E-Mail-Adresse übermitteln.

Vorhaben:

Im Rahmen von militärischen Transporten/Verlegungen kann es zur Verhinderung der Verschleppung von sogenannten Biohazards (Tierseuchen, aber auch Pflanzenkrankheiten, invasive Tierarten o.ä.) auf Grundlage von Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts, des nationalen Tiergesundheitsgesetzes sowie der bundeswehreigenen Vorgaben dazu kurzfristig erforderlich sein, insbesondere Fahrzeuge, Container und sonstiges Material/Ausrüstung tierseuchenprophylaktisch zu behandeln.Diese Maßnahmen können – je nach Zustand der betroffenen Fahrzeuge, Container und sonstigem Material - Reinigung, ggf. Schädlingsbekämpfung, Desinfektion und ggf. konservierenden Maßnahmen umfassen.Die Maßnahmen sollen nur bei Bedarf (s.o.) auf Anweisung der zuständigen Bundeswehrveterinärbehörde (ÜbwSt ÖRA Bw) durch den Auftragnehmer durchgeführt werden.
Die Leistung ist durch den Auftragnehmer (AN) im Bedarfsfall an verschiedenen Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des jeweiligen Loses zu erbringen. Diese Standorte können u.a. militärische Liegenschaften sein, die bereits teilweise geeignete Infrastruktur bieten (befestigte Fläche, Bodeneinlauf, Wasseranschluss). Weitere Standorte außerhalb militärischer Liegenschaften könnten u.a. Häfen, Flughäfen, Rastplätze oder Bahnverladestationen sein, jedoch auch etwaige andere durch den AG festgelegten Standorte/Leistungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftragnehmer hat dementsprechend selbst die an dem jeweiligen Leistungsort erforderliche Infrastruktur (Plätze, Stellflächen auf einer Waschplatte/Brücke/Rampe, Wasserentnahmestellen etc. oder für die Arbeitserleichterung Nutzung von Arbeitsgruben, Auffahrrampen oder vergleichbare Einrichtungen) für die Durchführung der angeordneten Maßnahmen zu erkunden und ggfs. teilweise selbst bereitzustellen. Dabei sind widrige Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen, die bspw. ein Zelt oder andere Unterstellmöglichkeiten erfordern könnten.Mindestens ein Vorarbeiter je Schicht muss als Desinfektor, zertifiziert nach ISO EN 17024, ausgebildet sein und die Durchführung anleiten und überwachen.

Leistungsgegenstand sind Fahrzeuge, Container und sonstiges Material/Ausrüstung, welches im Rahmen von Truppentransporten durch DEU transportiert wird.
Der Leistungsumfang der tierseuchenprophylaktischen Maßnahmen hängt ab von der die Leistung auslösenden Lage und dem Sauberkeitszustand der betroffenen Fahrzeuge, Container bzw. sonstigem Material/Ausrüstung.
Die tierseuchenprophylaktischen Maßnahmen sind wie folgt bei Bedarf durchzuführen:

Schädlingsbekämpfung bei festgestelltem Schädlingsbefall

Gründliche Reinigung

Desinfektion

Tierseuchenprophylaxe, Reinigung, Desinfektion, Fahrzeugreinigung, Schädlingsbekämpfung, Biohazard, Reinigungsdienstleistungen

Eckdaten

Art des Auftraggebers
Bundesauftraggeber
Erfüllungsort
Deutschlandweit
Verfahrensart
Rahmenvereinbarung
Auftragsart
nicht angegeben
Vergaberegime
Vergaberegime nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Art der Bekanntmachung
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Veröffentlicht
Bekanntmachung
25733588Version 1
Datenformat
Vereinfachte Bekanntmachung (Altformat, ohne Zuschlagsdaten)eforms-sdk-0.1

Kategorien (CPV)

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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 25733588, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand