Vergabekarte
VorinformationEU-weitDienstleistungenveröffentlicht

Linienbündel „Taunusstein“

Rheingau-Taunus Verkehrsgesellschaft mbHÖff. UnternehmenRheingau-Taunus-Kreis
Lage: Rheingau-Taunus-Kreis (Landkreis), Hessen

Vorinformation – noch kein Aufruf zur Angebotsabgabe

Die Vergabestelle kündigt hier eine geplante Beschaffung an. Angebote werden erst nach einer Auftragsbekanntmachung abgegeben.
Frist
keine
Vorinformation ohne Angebotsfrist
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Die Vergabestelle nennt keinen Wert.
Verfahren
Wettbewerbliches Vergabeverfahren (VO (EG) 1370/2007)
Lose
1
ein Auftrag

Zusätzliche Informationen

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). - Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für …

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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
- Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der RMV-Internetseite unter
https://ausschreibung.igdb.de/NVP_2025_Rheingau_Taunus.zip dargestellt.
Ergänzende bzw. aktualisierte Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung, angepasste Standards für die einzusetzenden Fahrzeuge sowie einzuhaltende Anforderungen des Verbundes für die Leistungserbringung sind unter http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_LB_Taunusstein.zip abrufbar.
- Es gilt der RMV-Tarif.
- Etwaige eigenwirtschaftliche Betreiber für das Linienbündel haben sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen.
- Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG für das Linienbündel eingeht, wird der Auftraggeber die jeweiligen Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben.
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
- Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht, wird der Aufgabenträger die Leistung in Rahmen einer Ausschreibung vergeben. Es ist möglich, dass der Aufgabenträger im Rahmen der Ausschreibung den teilweisen Einsatz von Elektrofahrzeugen fordern wird. Interessenten für diese Leistungen sollten daher frühzeitig beim jeweiligen Stromnetzbetreiber anfragen, ob an den angedachten Abstellflächen / Betriebshöfen ausreichend Stromkapazitäten vorhanden sind, um Elektrofahrzeugen an diesen Stellen laden zu können.

Beschreibung

Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet des Rheigau-Taunus-Kreises

Gegenstand des Loses

Linie 242 Schulverkehr: Watzhahn – Born – Seitzenhahn – Bleidenstadt/Hahn
Linie 243 Schulverkehr: Hünstetten – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Neuhof – Wehen – Hahn/Bleidenstadt
Linie 270 Idstein – Oberauroff – Niederauroff – Görsroth – Kesselbach – Oberlibbach – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Wehen – Wiesbaden

Eckdaten

Vergabestelle
Rheingau-Taunus Verkehrsgesellschaft mbH
Aarstr. 133 A, 65232 Taunusstein
Art des Auftraggebers
Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches UnternehmenÖffentliches Unternehmen
Erfüllungsort
Rheingau-Taunus-KreisNUTS DE71D
Verfahrensart
Wettbewerbliches Vergabeverfahren (VO (EG) 1370/2007)
Auftragsart
Dienstleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (öffentlicher Personenverkehr)
Art der Bekanntmachung
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Für KMU geeignet
nicht angegeben
Geschäftszeichen
5050-3
Veröffentlicht
abgesendet Mo., 18.05.2026, 16:48 Uhr MESZ
Bekanntmachung
763ac4e4-e82a-46fc-bb38-3e4bbf03cec6Version 1
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-2.1
Laufzeit
12.12.2027 – 12.12.2037

Kategorien (CPV)

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Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 763ac4e4-e82a-46fc-bb38-3e4bbf03cec6, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand