Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)
Angebotsfrist: noch 29 Tage· 3 Lose
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im
Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
- Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der RMV-Internetseite unter
https://ausschreibung.igdb.de/NVP_2025_Rheingau_Taunus.zip dargestellt.
Ergänzende bzw. aktualisierte Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung, angepasste Standards für die einzusetzenden Fahrzeuge sowie einzuhaltende Anforderungen des Verbundes für die Leistungserbringung sind unter http://ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_LB_Taunusstein.zip abrufbar.
- Es gilt der RMV-Tarif.
- Etwaige eigenwirtschaftliche Betreiber für das Linienbündel haben sich am Einnahmeaufteilungsverfahren des RMV zu beteiligen.
- Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG für das Linienbündel eingeht, wird der Auftraggeber die jeweiligen Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben.
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
- Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht, wird der Aufgabenträger die Leistung in Rahmen einer Ausschreibung vergeben. Es ist möglich, dass der Aufgabenträger im Rahmen der Ausschreibung den teilweisen Einsatz von Elektrofahrzeugen fordern wird. Interessenten für diese Leistungen sollten daher frühzeitig beim jeweiligen Stromnetzbetreiber anfragen, ob an den angedachten Abstellflächen / Betriebshöfen ausreichend Stromkapazitäten vorhanden sind, um Elektrofahrzeugen an diesen Stellen laden zu können.
Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet des Rheigau-Taunus-Kreises
Linie 242 Schulverkehr: Watzhahn – Born – Seitzenhahn – Bleidenstadt/Hahn
Linie 243 Schulverkehr: Hünstetten – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Neuhof – Wehen – Hahn/Bleidenstadt
Linie 270 Idstein – Oberauroff – Niederauroff – Görsroth – Kesselbach – Oberlibbach – Niederlibbach – Hambach – Orlen – Wehen – Wiesbaden
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Angebotsfrist: noch 38 Tage
Angebotsfrist: noch 3 Tage
Angebotsfrist: noch 12 Tage
Teilnahmefrist: noch 18 Tage
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 763ac4e4-e82a-46fc-bb38-3e4bbf03cec6, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand